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Kirche.
sind als Unmündige, damit auch sie zu jener christlichen Volljährigkeit gelangen, vonwelcher Eph. 4, 13. 14. die Rede ist. Diese Unmündigen sind
1) Die Kinder. Die Kirche nun erzieht sie a. dadurch, daß die Eltern, welcheGenossen der Kirche sind, sie in dem Sinne erziehen, der durch die Taufe ihnen alsSinn und Meinung der Kirche vorgehalten wird. Nicht nur aber ist die Kirche schonin den Eltern repräsentirt, sondern sie vergißt auch nicht, dieselben je und je auf Grundder Schrift an ihre Pflicht zu erinnern; indem sie den Eltern über christliche Erziehungpredigt, indem sie auf dem Wege der Privatseelsorge zur Erziehung Rath gicbt oderauch dem Säumigen seine Schuld vorhält und sein Gewissen schärft, erzieht sic selbst,nur auf mittelbare Weise. Außerdem ist hieher noch zu rechnen das Institut der Tauf-pathen; ihnen hat die mittelalterliche Kirche aufgegcbcn, den Täufling das 6rscko,no8ter rc. zu lehren, und wenn in der Gegenwart die Pathenschaft auch meistzu einer leeren Form herabgesunken ist: das bleibt doch als Sinn dieses kirchlichenInstituts unverrückt stehen, daß der Pathe sich der Kirche für die christliche Erziehungdes Kindes feierlich verbürgt. Wo aber Eltern und Pathen durch eigene Schuld oderdurch Unglück in eine Lage versetzt sind, daß von ihnen trotz aller Mahnung eine christ-liche, ja auch nur menschliche Erziehung gar nicht zu hoffen ist: da ist es, im Zu-sammenhänge mit kirchlicher Armcnfiirsorge, Aufgabe der Kirche, für Unterbringungsolcher verwahrlosten Kinder an Orten zu sorgen, wo das ihnen gewährt wird, wasdie Heimat ihnen versagt. Ob Institute dieser Art auch von Privaten oder vom Staateerrichtet sind (wie die Staatswaisenhäuser und die Rettungsanstalten), oder ob dieUnterbringung in Familien durch die Gemeindebehörden anzuordnen ist: immer ist esdie Kirche, die kraft der ihr inwohnenden Liebe zur Betreibung und Ausführung derSache zu allermeist die Hand bieten muß. Aber b. auch unmittelbar sucht die Kirchedurch ihre amtlichen Organe erziehend zu wirken. Sie nimmt die Kinder durchKatechese und Consirmationsunterricht und die sich daran anschließende specielle Seel-sorge in geistliche Pflege; sie läßt dieselben an ihrem Cultus Theil nehmen*) undrichtet eigene Kindergottesdienste in katechetischer, homiletischer, liturgischer Form ein(wie Sonntagskinderlehren, Kinderpredigten rc.). Man kann immerhin (mit Schleier-macher, Erz. L., S. 183) sagen, das unmistelbare Eingreifen der Kirche in die Er-ziehung sei ein bloßes Supplement der Familienerziehung; die kirchliche Gemeinschaftmüße sich auf die Familien verlassen können (S. 182), und es könnte ganz recht sein,wenn die Kirche nur schwachen Antheil an der Erziehung nähme, unter der Voraus-setzung nämlich, daß die christliche Gesinnung in der rechten Intensität überall gleich-mäßig verbreitet wäre (S. 184). Selbst daS Bestehen theologischer Bildungsanstaltcn,also einer kirchlichen Erziehung wenigstens für die künftigen Geistlichen wäre alsdannnicht mehr nothwendig, wenn »die geschichtliche Bildung, die zur Darstellung des christ-lichen Gesammtlebens gehört, eine allgemeine sein würde". Letzteren Gedanken habenSchleiermachern wohl seine Erinnerungen von Herrnhut her nahe gelegt. Allein, wasdiesen Punet anbelangt, so fehlt es ja gerade dort auch nicht an theologischen In-stituten (s. d. Art. Herrnhut); die wissenschaftliche Theologie wird niemals Gemeingutwerden, wie Glaube und Gesinnung es werden kann und soll; wird einst die Erkenntnisder Wahrheit, d. h. das Schauen derselben ein gemeinsames Gut der Erlösten, soists mit der Wissenschaft wie mit der Weissagung zu Ende. Aber auch den kirchlichenVolksnnterricht, die Katechese, können wir nicht in der Art als bloßes Supplement fürdie lückenhafte häusliche Erziehung zum Christenthum betrachten, daß, wenn eines Tagsdas Haus diese Lücken selbst ausfüllen würde, dann die Kirche, d. h. ihre amtlichen
*) „Der Pastor muß in den Predigten oft auf die Kinder Rücksicht nehmen; wenn er ver-langt, daß die Lehrer sie zur Kirche führen sollen, muß er auch nicht vergessen, daß sie da sind.Die Eltern hören es gern, wenn die Kinder in der Predigt angeredet und ermahnt werden, unddie Kinder fühlen, daß sie auch ein Recht in der Kirche haben, wenn hin und wieder etwas vor-kommt, das ihre Pflichten und Verhältnisse angeht.' Erinnerungen aus dem Leben eines Land-geistlichen, in der Evang. Kirchenzeitung 1860, Novemberheft, Nr. 89, S. 1062 f.