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Kirche.
von und nicht minder der evangelischen Erkenntnis vom Heil in Christo und
seiner Aneignung allein entsprechende Definition festzuhalten gegenüber der römischenund der im Nenlutherthum auftretenden romanisirenden Behauptung, daß (wie wir ineiner ganzen Bibliothek von Schriften „über die Kirche" von Kliefoth, Löhe, Münch-meyer u. a. lesen) die Kirche nicht eine Gemeinschaft oder (das Wort lautet weltlich,ist aber soweit unverfänglich) Gesellschaft, sondern eine Anstalt sei, nämlich die gott-geordnete Heilsvermittlungsanstalt, deren wahrer Inhalt nicht etwa Menschen, sondernSachen, nicht Personen, sondern Ordnungen seien, nämlich Wort, Sacrameift und dasmit der Verwaltung dieser Dinge betraute heilige Amt, zu welchem allen: die Menschen,die Laien, die Gemeinden in secundärer Weise erst herankommen, um dadurch selig zuwerden. Die erstere Ansicht, zu der wir uns als der einzig protestantischen unum-wunden bekennen, schreibt der Kirche in allweg auch den Charakter eines Institutszu, wie umgekehrt die Romanisirenden als ihren lebendigen Inhalt doch immer wiederdie Menge der Gläubigen ansehen müßen; aber es ist ein mächtiger Unterschied, obdas eine oder das andere Moment vorangestellt wird. Nach der einen Ansicht hat derHerr nur Menschen gesammelt und ihnen seinen Lebens- und Liebesgeist eingehaucht,„damit sie alle Eines seien, wie er und der Vater Eines sind" (Joh. 17, 11. 21);dazu hat er ihnen sein Wort und sein Abendmahl gegeben, daß sie sich geistig nährenund daran auch einen lebenskräftigen Vereinigungspunct haben: ebenso hat er ihnenbefohlen, den Act der Taufe an allen zu vollziehen, die in seine und damit auch inihre Gemeinschaft ausgenommen werden; aber was sonst anstaltlicher Art an der Kircheist, also namentlich ihre Verfassung und in derselben die Errichtung eines stehendengeistlichen Amtes, das ist erst im Laufe der Zeit durch natürliches Bedürfnis aus derGemeinschaft hervorgewachscn; es sind Einrichtungen, die großen Segen in sich tragenund darum als Gaben und Ordnungen Gottes dankbar erkannt und benutzt werden*»,aber die zugleich immer auch die Merkmale irdischer, ihren Zweck nie vollständig er-füllender Institutionen an sich tragen. Apostel hat der Herr ausgesendet, aber selbstein Apostelaull hat er, der nur einzelne Personen mit dem Apostelgeschäft betraute,nicht gestiftet, geschweige denn ein Pfarramt; noch viel weniger hat er irgend einsolches Institut, soweit nicht eine menschlich-natürliche Vermittlung zur Ueberlieferungseines Wortes von den: einen an den andern nothwendig ist, zwischen sich und dieMenschenseelen so in die Mitte gestellt, daß diesen nur durch jenes Zwischenglied dieGüter seines Reichs, die Lebenszuflüsse aus seiner Lebensfülle zukommen könnten. Andas Wort allerdings hat er die Gemeinschaft zwischen sich und der Menschenseele ge-bunden, weil Geist auf Geist nur durchs Wort, durch den adäquaten Ausdruck desGedankens, wirken kann; und so ist auch in den beiden Sacramenten (wie selbst Lutherbei all seinem Sacraments-Realismus doch immer wieder betont) das Wort die Haupt-sache; nirgends aber ist irgend etwas weiteres von kirchlichen Anstalten als unerläßlichzur Erlangung des Heiles gefordert; selbst die auch protestantischerseits viel zu gern inklerikalem Sinn erklärten Stellen von der sogenannten Schlüsselgewalt (Matth. 16, 19.Joh. 20, 23.) sagen zum mindesten nicht aus, daß, wer Erlassung seiner Sünden be-gehre, sie nur durch priesterliche Absolution erlangen könne. (S. darüber die Pastoral-theologie des Unterzeichneten, S. 185 f., bes. 187 ff.) Schon hier ist ersichtlich, wieviel auch für die Erziehung darauf ankommt, ob von dem einen oder dem andernStandpunct ausgegangen wird. Stellt man das Anstaltliche voran, besteht die Kirchewesentlich aus Ordnungen mit göttlicher Auctorität, dann muß die kirchliche Erziehungdas Individuum zur Passivität erziehen; es muß lernen, sich jenen Ordnungen schlecht-hin zu unterwerfen, wie denn auch wirklich nicht bloß die römische Kirche solche absoluteUnterwürfigkeit unter ihr Dogma und ihren Brauch fordert, sondern auch die Neu-lutheraner sich zu der Behauptung haben Hinreißen lassen, „man sei der lutherischen
*) .Wettn sie das Amt als göttliche Stiftung denken, so werden wir dem in sofern gernebeistimmen, als wir in allem, was dem Wirklichwerden des Guten dient, eine Ordnung Gottesanerkennen.' Rückert, ein Büchlein von der Kirche, Jena, 1857. S. 172.