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7 (1869) Reinlichkeit - Schule
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Schule.

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keinen Hund vom Ofen, geschweige einen Menschen aus der Naturmacht der Sinnlich-keit heraus. Also ist unser Schluß der: die Idealität, welche die Volksschule derVolksjugend auch in den untersten Schichten der Gesellschaft beibringen und in ihrpflegen soll, hat ihren substantiellen Mittelpunct in der Religion; Religion in ihrerEinheit mit der Sittlichkeit zu pflegen, ist Sache der Kirche; also muß der Nexus derKirche mit der Schule gerade auf dem Gebiete der Volksschule, die nicht neben derReligion noch im höheren Betriebe der Wissenschaften anderweitige ideale Elemente zuihrer Verfügung hat, am engsten und festesten sein. Der Modus dieser Verbindungkann je nach dem Unterschied der Zeiten und Verhältnisse ein verschiedener sein, undals das beste und wünschenswertheste erkennen wir es mit allen der Schule wohlge-sinnten an, wenn die Organe der Kirche den Lehrern an der Schule zur Seite stehenin dem apostolischen Sinne, wie er 2 Kor. 1, 24., 1 Petri 5, 3 gezeichnet ist; dieUnterordnung des Amtes an der Schule unter das Amt an der Kirche soll nicht diedes Soldaten unter den Officier, des Subalternbeamten unter den Oberbeamten sein;gerade die kirchliche Natur jenes Verhältnisses fordert, daß auch der Uebergeordneteden Untergeordneten als seinen Mitarbeiter (röv -läHPäv -E ^ov Phil. 2, 22)

erkenne und ehre, und, was ihm an äußerer Stellung und Geltung zugefallen ist, imGeiste aufrichtigen brüderlichen Zusammenwirkens anwende. Wenn man dies hin undwieder so ausgedrückt hat: die Gegenwart fordere auch in diesen Verhältnissen die An-erkennung und Anwendung des konstitutionellen Princips, so sind wir, wofern darunterverstanden wird, daß niemand bloß Rechte und keine Pflichten, und ebenso niemandbloß Pflichten und keine Rechte habe, daß vielmehr Pflichten und Rechte im richtigenGleichgewicht stehen sollen, damit völlig einverstanden. Dem entspricht es auch voll-kommen, daß, je mehr der Lehrstand durch wirkliche Bildung und zwar auch Cha-rakterbildung sich hebt, um so mehr ihm bei der Berathung der Schulangelegen-heiten eine würdige Stellung, namentlich in der localen Schulleitung, eingeräumt wird.Aber das Grundverhältnis muß im Interesse der Schule und des Volkes unangetastetbleiben; es handelt sich nicht um Herrenrechte und Rangordnung, sondern es handeltsich um höchste Güter, die Kirche und Schule mit einander zu verwalten haben.

Palmer.

Schule, ihre Errichtung und Erhaltung, s. Errichtung und Erhaltung der Schule.

Schule, ihre Pflichten in Bezug auf körperliche Erziehung, s. Körperliche Er-ziehung, Pflichten der Schule.

Rußland. Die Redaction bedauert, den an diese Stelle verschobenen Artikelüber das russische Unterrichtswesen auch jetzt noch nicht liefern zu können; sie ist ge-nöthigt, denselben auf das Ende des ganzen Werkes zu verschieben.