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7 (1869) Reinlichkeit - Schule
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Schule.

nunft aber viel Eitelkeit verrathen. Aber die Frage ist, wie dieses ausgedehntere Ein-greifen der Kirche in die Volksschule, wie es in Deutschland doch meist noch gesetzlichbesteht, mit dem von uns vollkommen anerkannten Grundsatz im Einklang stehe, daßdem Staat die Fürsorge für die gesammte Volksbildung zukomme? Das Richtigehierüber ist in Richters Kirchenrecht S. 917 bündig gesagt.Die Auslieferung desVolksunterrichtswesens an die Kirche" (wie der Jesuitismus dieselbe verlangt und unterdem gleißnerischen TitelUnterrichtsfreiheit" zu gewinnen strebt)ist ein Verzicht aufeine der edelsten Pflichten, die dem Staat obliegen. Wohl aber soll sich der Staaterinnern, daß die Kirche ihm vieles zu bringen vermag, was er sich selbst nicht ge-währen kann. Er handelt mithin gut und recht, wenn er die Organe der Kirche nicht-bloß bei der Leitung des Religionsunterrichts und der Bestellung der Religionslehrer,sondern bei der Verwaltung des Unterrichtswesens überhaupt würdig betheiligt." Alsodas ist der Punct, auf den es ankommt: die Kirche trägt eine Fülle geistiger Kräftein sich, die der Staat zum Dienste des Schulwesens benützt und verwendet, wie er esauch in anderen Dingen, z. B. in Ehesachen, beim Eide, in der Armenpflege u. s. f.nöthig und ersprießlich findet, die Fähigkeit der Kirche zur sittlichen Beurtheilung vonMenschen und Dingen und zur sittlichen Einwirkung auf sie zu benützen; sich aberdazu verwenden zu lassen, ist die Kirche mit Freuden bereit, weil alles, was an einemVolke, an Jungen und Alten Gutes gethan wird, auch den Zwecken des Reiches Gottesentspricht. Jene Fähigkeiten der Kirche (die taeuItatöZ occlssias, von denen Luther inden schmalkaldischen Artikeln in ähnlichem Sinne redet) sind gegeben erstens in derallgemeinen wissenschaftlichen Bildung, die theils als Vorbedingung, theils als Be-gleitung und Ergänzung der theologisch-wissenschaftlichen Bildung den amtlichen Organender Kirche zukommt, und zweitens in der seelsorgerlichen Stellung, die der Geistlicheinnerlich und äußerlich, d. h. durch seine Gesinnung, sein persönliches tiefes Interessefür alle und jede Gemeindeglieder, und andererseits durch seine amtliche Befugnis,öffentlich und privatim zu mahnen, zu warnen, ins Gewissen zu reden, vor allenandern einnimmt. Ans die erste dieser Qualitäten müßten die Theologen nur dannverzichten, wenn entweder Theologie so viel wäre als Scholastik, was sie zwar inJesuitencollegien heute noch ist und leider auch in manchen protestantischen Hörsälen,Lehrbüchern und Kommentaren zu sein nicht aufhören will, was aber eben die echtetheologische Wissenschaft, die wahrheitsgemäße Vermittlung zwischen Denken undGlauben, Wissen und Glauben niemals ist; oder wenn wissenschaftliches Denken soviel wäre als materialistische und atheistische Gesinnung in theoretische Behauptungenumsetzen, die allesammt nur dadurch möglich sind, daß man dem Denken willkürlich aneinem gewißen Puncte Halt gebietet. So lange aber noch wahre, gesunde Theologienicht verstummt, so lange giebt sie ihren Jüngern auch einen weiten Blick und einoffenes Herz für alles wahre und alles gute; möge man einmal Nachfragen, ob esunter Juristen und Medicinern, unter Philologen und Naturforschern so viele Männergiebt, die sich außer ihrer Fachwissenschaft mit anderen Studien, Geschichte, Mathe-matik, Philosophie, Musik, Landwirthschaft u. s. w. so einläßlich beschäftigen, wie esdergleichen unter den Theologen giebt. Ueberdies stehen sie als Katecheten der Schulenäher, als irgend jemand, und auf das Studium der Pädagogik führt sie in der Ethikwie in der Pastorallehre das theologische Studium selber mit Nothwendigkeit hin, wienicht minder Psychologie eine in den philosophischen wie in den theologischen Lehr-gegenständen mitenthaltene Wissenschaft ist. Woher käme es denn, daß allenthalbenjunge Theologen als Hauslehrer gesucht werden? Das alles sind Thatsachen, die durchdie üblichen Schmähungen auf den geistlichen Stand nicht beseitigt werden. Dazukommt aber das zweite. Hat wohl durchschnittlich der weltliche Beamte für die Ge-meinden, für die Familien, für die einzelnen Gemeindegenosten das warme, persönlicheInteresse, das der Geistliche als Seelsorger im Herzen trägt? Sind ihm nicht insbe-sondere die Kinder seiner Gemeinde, seine jetzigen oder künftigen Konfirmanden, die