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Dachsen.
hörig ausgefnhrt werden, die Handhabung der Schulpolizei, insbesondere Abstellungder Schnlversänmnisse, Aufsicht über das Schulvermögen und die Schulgebäude, sowieVerwaltung der Schulkasse. Die Schulinspection üben die Superintendenten inGemeinschaft mit den Gerichtsamtleuten auS; insbesondere ist den ersteren die Aufsichtüber den inneren Zustand der Schule, über Unterricht und Lehrer anvertraut undhaben sich dieselben durch regelmäßige, auch unerwartete Revisionen davon zu unter-richten und jährliche Berichte abzustatten. Die Kreisdirectionen bilden als Consistorial-behörden für ihre Bezirke die mittlere Instanz, dem Ministerium steht die Ober-aufsicht, Gesetzgebung und Organisation zu.
1867 zählte das Land bei fast R /2 Millionen Einwohner 400,229 schulpflichtigeKinder, 199,446 männlichen und 200,783 weiblichen Geschlechts, etwa 17°/» der Be-völkerung. Die der evangelischen Confesston wurden in 1936 öffentlichen Elemen-tarvolksschulen von 3400 ständigen und 542 Hülfslehrern unterrichtet, die Katholikenin 40 Schulen von 54 Lehrern; Lehrerinnen bis jetzt ungefähr 100 (die Stimmungfür solche ist günstig); Schulbezirke etwa 1200; Zahl der Stadtschulen ungefähr 300;in den größeren Städten werden fast halbjährlich neue errichtet. Auf ungefähr 600Einwohner kommt ein Volksschullehrer. Etwa 1000 Schulgemeinden haben nur einenLehrer. Die Gehalte der Lehrer werden mit 1 Million Thlr., der Gesammtaufwandwird mit 1^/2 Millionen nicht zu hoch berechnet, der Zuschuß des Staats betruggleichwohl nicht mehr als 50,825 Thlr. und waren die Behörden öfter in der Lage,Gemeinden von zu großem Aufwand abzuhalten.*) Rekruten, die nicht lesen undschreiben können, kommen nicht vor, wenn auch wegen mangelnder Uebung die Fertig-keit abgenommcn hat. Auch die Zahl der Erwachsenen, die nicht lesen und schreibenkönnten, ist unerheblich.
Sonntagsschulen, bestimmt den Elementarschulunterricht fortzuführen unddeshalb dem Cultministerium untergeordnet, haben keinen Zwangsbesuch und werdenvom weiblichen Geschlecht fast gar nicht benützt (1865: 93 mit 7024 Schüler). DenUnterricht ertheilen die öffentlichen Lehrer der Volksschulen; erhalten werden sie durchSchulgeld (nicht über 12 Ngr. jährlich), Privatstiftnngen, Zuschüsse der Gemeinde-kassen und des Staats (3035 Thlr). Handwerkersonntagsschulen gehören unter dasRessort des Ministeriums des Innern und sind wie die in den Städten bestehendenHandelsschulen (für Handlungslehrlinge) Privatunternehmungen. Armenschulenbestehen in allen größeren und fast allen mittleren Städten, im ganzen ungefähr 80.Sie sind den Elementarvvlksschulen gleich gestellt und werden in geringem Ortschaftendurch Ermäßigung und Erlaß von Schulgeld in den öffentlichen Schulen ersetzt. Znihnen gehören auch die mit den Schnllehrerseminarien verbundenen Uebungsschulen.Freischulen bestehen fünf, auf Stiftungen beruhend. Fabrikschnlen, in denenFabrikherren, um die Kinder zur Arbeit ausnützen zu können, denselben in den Abend-stunden einigen nothdürftigen Unterricht ertheilen ließen, werden nicht mehr geduldet;auch die Schulen, in denen solche Kinder unterrichtet werden, müßen dem Volks-schulgesetz entsprechen. An Anstalten besonderer Art, Kinderbewahranstaltcn, Anstalten fürTaubstumme und Blinde, für sittlich Verwahrloste, an gewerblichen Schulen fehltes in Sachsen nicht.
Was die innere Ordnung der Volksschulen betrifft, so haben selbst diekleinsten Schulen mit nur einem Lehrer Altersclassen nach Bedürfnis. Wo es angeht,werden die Mädchen von den Knaben getrennt, besonders in den höheren Altersstufen.
Z Beispiel der Stadt Dresden:
GcsammtauSgabc.
1862: 81 LOS Thlr.1863: 87501 „
1864: 99988 „
I86S: 109653 ..
Schulgeldciimuhmcu.48873 Thlr.48297 „
556845900L
Städtischer Zuschuß.37930 Thlr.89203 „
44304 „
50684 ..