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7 (1869) Reinlichkeit - Schule
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Sachsen.

die Candidaten vor den dazu verordneten Theologen (einem oder zwei) und in Ge-genwart von den Lehrern in der lateinischen Schule des Consistorialorts eine oderzwei Lectionen zu halten aufgegeben erhalten, wobei vorzugsweise auf die Tauglichkeitin der Grammatik gesehen wird. Darauf folgt eine Prüfung über die Religion beimKonsistorium, namentlich mit Rücksicht darauf, ob der Examinand nicht mit irrigerLehre und Meinung in einem oder mehr Puncten eingenommen sei: wenn er darinbestanden und die §ormula 6oneoräig.s unterschrieben hat, wird er zur Einführung insein Amt befohlen, wobei ihm die Schulordnung mit den ausführlichen Generalartikelnwegen seines Verhaltens vorgelegt und er also auf dieselben verpflichtet wird. (DerVereidigung wird später ausdrücklich gedacht.) Wir haben schon einiger Bestimmungenaus diesen Generalartikeln erwähnt, hier heben wir nur noch weniges aus, was ent-weder die Sitten der Zeit oder den pädagogischen Standpunct charakterisirt. Die Be-stimmung:Auch soll er (der Schulmeister) neben seinem Schulamt keine Praktikweder mit nckvomsren noch Artzeney geben und dergleichen (wie bißhero von etzlichengeschehen) treiben, sondern allein der Schule, nach seinem höchsten Fleiße, Verstandund Vermögen auswarten" zeigt einen gewis nicht seltenen Gebrauch, wir können aberwohl die Geringfügigkeit und Unsicherheit des mit den Stellen verbundenen Einkom-mens als Ursache voraussetzen. Eine sehr treffliche Anordnung ist die Warnung vordem vielen Dictiren, wobei wir erfahren, daß öftermals die Uaeenlaurai und Angststridictirten, was sie selbst nicht Wohl verstanden oder gelernt haben, nur daß sie ihregroße Kunst vor ihren Schülern beweisen wollen. Ausgenommen ist, daß man eineschöne Phrase, kurze Beispiele, schöne Sentenzen zur Erklärung der Regel dictire, welchedem Schüler bei den Argumenten brauchbar und zum bessern Verständnis der Regeldienlich sind. Da hierbei die Einprägung in das Gedächtnis durch fleißiges Repetirenzur Norm gemacht ist, wird eine besonders von jüngern Lehrern immer wieder ver-gessene richtige Bemerkung gemacht, daß dieselben nicht in der Elaste hin und her-spazircn, sondern vor dem Knaben, welchen sie befragen, stillstehen sollen. Sehr zweck-mäßig wird den Lehrern, wenn sie einem oder mehreren Schülern Privatstundenertheilen, eingeschärft, daß diese sich nur auf Repetition des in der Schule Gehabtenerstrecken und auch in der Schule selbst abgehalten werden sollen. Es erschien alsodes Lehrers unwürdig, in Häusern Privatstunden zu geben; dagegen wird cs ihnenzur Pflicht gemacht, daß sie den paocknAOAis, welche reiche Leute zu Hause halten, meistarme Schüler, sorgfältige Unterweisung wegen ihres Benehmens und der ErtheilungdeS Unterrichts angedeihen lassen. Für die Geschichte der Musik nicht uninteressantist das an die Cantoren erlassene Verbot, daß sie in der Kirche nicht ihre eigenen oderanderer neuer angehender Componisten Kompositionen, sondern solche von wohlerfahre-nen und vortrefflichen Musikern, als llosguinus, LIkmsns non Uapa, Orlanän8, auf-führen sollen. Wir erfahren zugleich von kopflosem Verhalten und Ungeschmack, indemausdrücklich solche Gesänge, welche auf tanzmäßige oder Gassenhauerlieder Weise com-ponirt seien, verboten werden müßen. Was in der Kirche gesungen werde, müße ssravo,hörlich, tapfer sein und die Leute zur christlichen Andacht reizen. Mit großerLiebe und Treue nimmt sich die Schulordnung der armen Schüler an; sie empfiehltden Ortsobrigkeiten und den verordneten Inspektoren, mit allem getreuen Fleiß daranzu sein, damit arme Knaben, so zur Schule gehalten werden, nicht Hunger, nochMangel leiden, sondern so viel möglich, ihre Nothdurft haben. Die Pfarrherren sollenihre Pfarrkinder, besonders die reichen ermahnen, solchen mit Freitischen und anderenUnterstützungen unter die Arme zu greifen. Solche sollen, wo es möglich ist, in denSchullocalen Wohnung und Betten erhalten. Ihnen kommt Geld ein 1) durch dieNenjahrs-Singumgänge; 2) einer oder zwei werden bei stärkerem Besuche der Klasse Vzu xn6äa§o§is bestellt, daß sie die untersten Decurien das ABC und das Lesen lehren;3) die Currendenumgänge. Wenn die Leichen um 12 Uhr sind, sollen die Schülerdieselbe nur auf den Gottesacker begleiten, dann sofort wieder in die Schule geführt