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7 (1869) Reinlichkeit - Schule
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434 Rettungsanstalteil. XVI.

gerichteten, durchgebildeten Erziehungs- resp. Rettungsanstalt sind. Damit steht inVerbindung

2. der tüchtige Weiterbau der für diese Vorbereitung schon bestehenden Brüder-anstalten, event. die Begründung neuer derartiger Institute. lieber ihre Ziele unddie entsprechenden Mittel, sie zu erreichen, sowie über die abzuwendenden Gefahren,denen sie bei ihrer Jsolirung unter einander ausgesetzt bleiben, werden dieselben sichmit einander, mehr als bisher geschehen, zu einmüthiger Wirksamkeit zu verständigenhaben.

3. Die Constituirung einer bis jetzt gänzlich fehlenden, den Zwecken genügendenoberen, sowohl kirchlich als staatlich autorisirten eigenthümlichen Aufsicht über dieRettungsanstalten. Diese Aufsicht darf nie von büreaukratischer Art sein, sondern mußeinen diatonischen Charakter tragen, muß aber mit der in ihr liegenden Auctoritätim Stande sein, ebensosehr die Freiheit und den privaten Charakter der Anstalt zuschützen, als da, wo es noth thut, zu veranlassen, daß die bessernde Hand an dieVerwaltung angelegt werde. (Die hier gemeinte Aufsichtsstelle soll freilich nicht aus-schließlich sich mit Rettungshäusern, sondern ebenso mit allen verwandten freien An-stalten, Vereinen und Bestrebungen amtlich zu befassen haben. Es handelt sich um dieNeuschöpfung eines in Deutschland noch nicht bestehenden höheren diatonischen Amtes.In England ist ein wenigstens ähnliches Amt von Staatswegen dem früheren Vorsteherder obengenannten Anstalt zu Red Hill, Rev. Sydney Turner übertragen. Derselbehat, soweit wir haben in Erfahrung bringen können, eine amtliche Beziehung zu allenderartigen Instituten.) Nur auf diese Weise wird es

4. möglich sein, eine Garantie dafür zu gewinnen, daß auch diejenigen freien Ber-waltungscomitks (Curatorien, Vorstände), für welche solche Erinnerung noth thut,mindestens dem Statut gemäß ihre Obliegenheiten zum Besten der Anstalt und ihrerlocalen Verwaltung durch den Hausvater und in Beziehung auf den Hausvater er-füllen. Wer die bezüglichen einzelnen Verhältnisse, keineswegs aller oder vieler,sondern einzelner aber doch nicht so weniger Anstalten auf diesem Gebiete kennt, wirdanerkennen, wie sehr an Stellen der Art solche Nachhülfe noththut.

5. Es wird immer mehr nothwendig, eine Unterstützung vieler derartiger Hausväternamentlich für die Erziehung ihrer eigenen Kinder, die oft ohne Gefahr für sie selbstin den Rettungshäusern nicht bleiben können, zu veranlassen. Außerdem sollte einePensionirung invalid gewordener Hausväter möglich gemacht werden, ein Gegenstand,der bereits auf mehreren im Nachfolgenden nachzuweisenden Conferenzen in Anregunggebracht worden.

Zur Förderung aller dieser, aber auch noch anderer, die innere Verwaltung derAnstalten und die Durchführung ihrer Aufgaben betreffenden Zwecke wäre es vongroßer Bedeutung, wenn die bisher stattgehabte Jsolirung der meisten Rettungshäuserund ihrer Hausväter beseitigt und eine geordnete, lebendige Berührung und ein frucht-barer Verkehr der verschiedenen Anstalten und Hausväter, wenigstens aus gewitzenUmkreisen oder noch allgemeiner unter einander herbeigeführt werden könnte. Dieeinen müßten von den andern lernen und alle einander heben, innerlich weiterbilden,im Eifer und in der Erkenntnis ihrer Aufgabe stärken und vertiefen können. Jemehrdas geschähe, desto mehr würden die Berwaltungscomitös Veranlassung finden, ihren Blickebenfalls zu erweitern, Notiz von andern Anstalten zu nehmen, sich eingehender überihre eigene Aufgabe zu orientiren, zur Besserung und Förderung der ihnen anvertrautenAnstalten beizutragen, Staat und Kirche, so wie das christliche Volk in richtiger Weisedafür in Anspruch zu nehmen.

Die Annäherung der vorstehenden Anstalten unter einander, der Verwaltungscomitesund Hausväter kann in doppelter Weise bewerkstelligt werden: entweder durch literarischeMittheilungen oder durch persönliche Zusammenkünfte. In elfterer Beziehung ist zuerwähnen, daß seit einer Reihe von Jahren der Centralausschuß für die innere Mission