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Rettungsanstalten. XV.
wird. Besuche der Art lassen sich nur in geringem Maße regeln. Es darf im Gegen-theil dem Fremden nicht vorenthalten werden, was ihn interessirt, nur eine Rücksichtdarf dabei vorwalten, daß daraus für die Kinder kein Schaden erwachse, was z. B.sehr leicht möglich ist, wenn jedermann jedes beliebige Gespräch mit jedem Kinde,vielleicht über dessen Vergangenheit gestattet würde, oder wenn alle Fremden verlangenwollten, in alle mit Schülern besetzten Unterichtsclassen eingeführt zu werden und dgl.Dazu kommen zu gewitzen, freilich fest zu bestimmenden Zeiten, z. B. einmal monatlichSonntag Nachmittags die Besuche der Eltern und Geschwister und anderer Angehörigen,deren Verkehr mit den Kindern nicht abgeschnitten werden darf, aber doch, ohne jemandzu verletzen , um der Kinder willen überwacht und geordnet werden muß. Dabei istnicht zu verhüten, daß die frei mit ihren Kindern verkehrenden Eltern und Angehörigendenselben Neues aus der Stadt mittheilen, daß selbst öffentliche, mißgünstige Verhand-lungen der Localpresse über die Anstalt vor das Ohr der Kinder gebracht werden,und vollends ist das der Fall, wenn wiederum zu gewißen Zeiten die Kinder von derAnstalt aus die Eltern besuchen. Die Kinder werden in allen diesen Fällen sich bewußt,daß sie Personen sind, welche die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Unzweifel-haft entsteht aus allen diesen Momenten für ihre Führung eine neue sittliche und er-ziehliche Aufgabe. Diese Aufgabe glücklich zu lösen und dies sonderbar mannigfaltigeMaterial trotz seiner Sprödigkeit und Heikeligen Natur zum Besten der Kinder richtigzu verwerthen, wird eine neue Aufgabe des Hausvaters. Denn es ist unmöglich,diese ganze Thatsache zu vertuschen und zu ignoriren; sie muß vielmehr mit allen ihrenSeiten und stoßenden Ecken hingenommen und als ein besonderes pädagogisches Motivim ganzen und im einzelnen verbraucht, als ein Zubehör zu dem besonderen Anstalts-familienleben, dem der Hausvater so gut wie alle Hausgenossen und speciell die Kindersich zu fügen haben, hingenommen werden. Hat der Hausvater einigermaßen einenrichtigen Takt und ein feines Gefühl für den Werth dieser Anstaltsbeziehungen unddie in dieser Thatsache sich kundgebende sociale Stellung der Anstalt, so wird ihm dieLösung dieser Aufgabe nicht allzu schwer fallen. Es kommt erleichternd hinzu, daßdieser Verkehr bei den Kindern zuletzt eine Gewohnheit wird und gewöhnlich an ihnen ganzspurlos vorüber geht; es wird ihnen gewiß, dies alles gehört eben mit zu dem Hause,in dem sie leben. Bei alle dem bleibt es für die Verwaltung eine besondere Aufgabe,auch ihrerseits die Oeffentlichkeit in richtiger Weise in das Haus hinein und den Kindernin einer dem Zweck der Anstalt entsprechenden Weise vorzuführen. Dazu sind ein schönerund überaus ergiebiger Anlaß die Feste des Hauses und insbesondere das Jahres-oder Stiftungsfest, wozu veranlassen und darauf.zu rechnen ist, daß ein größerer Kreisvon Wohlthätern sich sammeln werde, um als Vertreter der eigentlichen Freunde desHauses die Kinder und den Hausstand in ihre Mitte zu nehmen. In diesem Kreise er-weitert sich die Familie des Rettungshauses christlich gesellschaftlich und erscheint mit-feiernd und sich mitfreuend und Gott dankend für alles gute, was er ihr und denKindern bis dahin gethan. Unseres Erachtens sollte man an solchen Tagen dieKinder nicht irgendwie durch Examina und Katechisationen belästigen, sondern sie in vollerFreude sich mitfreuen lassen. Man sollte ihnen nach dem mehr gottesdienstlichenAct neben festlichem Trank und Speise Gelegenheit zum Liedersingen und fröhlichenSpiel geben, wobei die Gäste die Kinder um so mehr wie sie eigentlich sind, kennenlernen können, während die Kinder auf diese Weise so viel weniger zum Gegenstandbesonderer auffälliger Aufmerksamkeit werden, sondern bleiben, was sie sind, Gliederder Familie des großen Hauses. An diese Stiftungsfeier schließt sich zugleich gewöhn-lich ein öffentlicher Bericht über das letzte Verwaltungsjahr. Derselbe muß sogehalten, oder doch nur in einer solchen Gestalt am Jahresfeste mitgetheilt werden,daß die Kinder, ohne Anstoß daran zu nehmen, ihn mithören können. Was sonstdarin vorkommt und man vor dem Ohr der Kinder zu sagen vermeiden will, brauchtam Jahresfest nicht verlesen zu werden; eS genügt, daß es im Druck veröffentlicht