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7 (1869) Reinlichkeit - Schule
Entstehung
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Religionsunterricht in niederen Schule».

gieng in der Sprache des Volks in Druck ans, die Lehren derselben in dem vvlkS-mäßigcn Büchlein, dem Katechismus, aufs einfältigste zusammcngefaßt.

Das weckte Wunsch und Bedürfnis von Anstalten, in denen die Jugend Gebrauchvon dem ansgegangenen Morte Gottes machen, d. h. lesen lernen und die neu ge-wonnene Lehre durch Unterricht überkommen konnte, und daraus sind nach und nachin freilich immer noch langsamem Entwicklungsgänge unsere Volksschulen erwachsen.So ist denn doch die Kirche und zwar die Kirche des Evangeliums die eigent-liche Mutter der Volksschule und wir stimmen Palmer von Herzen zu, wenn er(Ev. Päd. 3. Ausl. S. 423) sagt: „Aeußerlich wohl sind jene Schreibschulen des Mittelaltersein Anhaltspunkt gewesen, um Volksschulen daraus zu machen, sie konnten als Nah-men für diese dienen; aber da es jetzt der Inhalt war, den die deutsche Schule gewann,Während sie zuvor jedes Inhaltes entbehrte, und ein Inhalt, in welchem die Grund-lage der ganzen Volksbildung gegeben war, so kann man mit Fug sagen: dieser In-halt, dieses evangelische Lcbensprincip hat die deutsche Schule erst wahrhaft geschaffen;dem Erdenkloß ist durch Gottes Wort erst der lebendige Odem eingehaucht worden."— Luther verlangte dringend Schulen in Städten und ans dem Lande, „in denen diefürnehmste und gemeinste Lection die heilige Schrift sein solle." Er entwarf (1525und 28) selbst für Kursachscn neben der Kirchen- auch eine Schulordnung, darin erdie Verpflichtung der Eltern nachwies, ihre Kinder zur Schule zu schicken, und sagt ineinem Schreiben an den Kurfürsten: die Knaben und Mädchen würden jetzt so gut indem Katechismus und in der Kenntnis der heiligen Schrift unterrichtet, daß er mitgroßer Herzensfreude die Fortschritte der Jugend ansehe, welche mehr lerne, glaubeund sprechen könne von Gott und Christo, als vor Zeiten und noch jetzt alle Stifter,Klöster und Schulen im Papstthum wußten und noch wissen.

Herzog Christoph von Württemberg, der in der großen Kirchenordnnng von 1559auch das Schulwesen neu gestaltete, hat gleichfalls sein Hauptabsehen bei den Schulenfür die Kinder der „gemeiniglich hart schaffenden llnterthanen" ans die christliche Bil-dung der Jugend gerichtet: „damit dann dieselben arbeitenden Kinder in ihrer Jugendnicht versäumt, fürnemlich aber mit dem Gebet und Katechismo und daneben schreibensund lesens ihren selbS und genieinen Nutzens wegen, deßgleichen mit Psalmcnsingendester Laß unterricht, und christlich auferzogen werden." Diese deutschen Schulenwurden zunächst mit den Meßnereien verbunden. Die Pfarrer in den Städten wähltensich für die Schulen Gehülfen, „Kindermeister", häufig ihre Meßner, in größerenStädten „Schulmeister". Standen doch die christlichen Fürsten und Obrigkeiten selbstvon der Reformation an ganz anders zur Kirche, als sich das später bei der mehrund mehr auseinander gehenden Richtung von Staat und Kirche gestaltet hat; warendoch die christlichen Fürsten von Sachsen, Hessen, Braunschweig u. a. auf dem Reichs-tage zu Augsburg (1630) die Vormünder der evangelischen Kirche. Wie anders dasauch im Laufe der Zeit geworden sein mag, sobald man in die geschichtliche Entwick-lung unsers Volkes blickt, wird man doch immer wieder auf den vielaugefochteuen Satzzurückkommen: Die Schule ist ursprünglich Tochter der Kirche und namentlich derEvangeliumskirche, womit wir übrigens nicht entfernt einer hierarchischen Knechtungoder Bevormundung der Schule durch die Kirche das Wort reden wollen. Es giebt jaauch mündig gewordene Töchter. Diese mögen immerhin ihren eigenen Haushaltführen; sie behalten doch die Züge der Mutter, gönnen auch dieser noch Raum imHause und verleugnen bei aller Selbständigkeit doch nicht die Pietät. Nur entarteteTöchter verleugnen die Mutter, verdrängen sie und schämen sich ihrer.*)

*) In Zeiten, da der Unglaube sein Haupt erhebt. Pflegt der Ruf nach Trennung der Schulevon der Kirche von Seiten der Ungläubigen —, und in Ländern, wo der Ultramontauismus herrscht,pflegt derselbe Ruf von den Gegnern des Ultramoutanismus erhoben zu werden. Aber mag auchseine Entstehung sich erklären lassen, principiell berechtigt ist er darum doch nicht. Wir habenes nach dem Standpunct unseres Werkes nur mit der evangelischen Kirche zu thun und berufen