Religionsunterricht in höheren Schulen.
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entschließen sollten, ihren Lehrgang herauszugeben, damit ihre pädagogischen Erfah-rungen anderen nutzbar würden. Es handelt sich ja nicht allein um den Stoff bei derVorbereitung, sondern auch um die Anordnung. Dem Lehrer also können wir, abge-sehen von einzelnen Commentaren und Bibelwerken, wie dem Gerlachschen, nach demjetzigen Stande der Literatur etwa folgende Bücher zur Beachtung namhaft machen,ohne irgend Vollständigkeit zu beabsichtigen.
1) Bibl. Geschichte. Nissen, Unterredungen über die biblischen Geschichten.2 Bde. (oft aufgelegt). Flügge, Lehrbuch der bibl. Geschichte. 2 Bde. Hannover1862. 63. 2. Ausl. 1865. (Vgl. Evg. Kztg. 1865. Nr. 33 f.) Buchrncker, Wieist die Gemeinschaft Gottes mit der Menschheit zu Stande gekommen? Nürnb. 1859.Bernhardt, Leitfaden Leim Unterricht in der biblischen Geschichte und derBibelknnde.Potsdam 1842.
2) Katechismus.*) Buchrncker, Welches ist die Gemeinschaft des Christenmit Gott? Nürnb. 1861. (Sehr frisch, anregend und originell.) Ludwig VollerBeiträge zur christlichen Pädagogik und Didaktik. Stuttgart 1852. S. 73 ff. (lieberArtikel 1, 2.) Nissen, Unterredungen über den Katechismus Luthers. (Verbreitet.)Christian Röth, Die fünf Hauptstücke christlicher Lehre. 3. Abthlg. I. n. II.2. Ansg. III. 1. Ausg. Kassel 1851. Martin Stier, Erklärung von LuthersKatechismus in unteren und mittleren Gymnasialclassen. Berlin 1866. — Außerdemdie Lehrbücher der Katechetik z. B. von Palmer und von Zezschwitz.
3) Gesangbuch. Leitritz, Beitrag zu einer fruchtbaren Behandlung der durchdie preußischen Regulative bestimmten evangelischen Kirchenlieder. 3. Aust. Berlin 1865.Wangemann, Kurze Geschichte des evangelischen Kirchenliedes sowie der Kirche inihrem Bane. 5. Anfl. Berlin 1865. (Bearbeitet nach Koch: Geschichte des Kirchen-liedes und des Kirchengesanges mit besonderer Rücksicht auf Württemberg. 2. Aust.1852. 53. 4 Bde.) Buchrncker, Der Gesangbnchsunterricht oder: Wie übt dieKirche ihre Gemeinschaft mit Gott? Nürnberg 1862. (Zugleich für Kirchengeschichteund Liturgie brauchbar.)
4) Kirchenjahr. Cultus. Harnack, Der christliche Gcmeindegottesdienst imapostolischen und altkatholischen Zeitalter. Alt, Der christliche Cultus, besonders I.Der kirchliche Gottesdienst. II. Das Kirchenjahr. Bobertag, Das evangelischeKirchenjahr. Compendiarisch: Carl Scheffer, „Das Jahr des Heils oder das christ-liche Kirchenjahr." Leipzig 1864.
5) Heilsgeschichte. Knrtz, Heilige Geschichte (oft aufgelegt).
VIII. Zahl und Lage der Stunden. Meist sind seit Alters 2 wöchentlicheStunden für den Religionsunterricht in jeder Classe üblich, in Preußen in Quintaund Sexta je 3. Diese Lectionen legt man gerne, was sehr zu billigen ist, an denAnfang des Tages, um desto gesammeltere Schüler zu haben. Das Maß der unsererDisciplin angewiesenen Zeit ist nicht eben groß, aber doch wohl ausreichend, wennman während des ganzen Cursus die Zeit recht benutzt. Eine Vermehrung der Reli-gionsstunden könnte wohl gar abstumpfend wirken und wird um so weniger räthlichfein, als man nicht ohne Grund in Preußen öfters Klagen wegen zu großer Belastungder Schüler hört. Beschränke man sie nur nicht außer bei dringendsten Fällen durchdie nie förderlichen Kombinationen. — In Mädchenschulen dürfte eine größereStundenzahl Wohl am Orte sein, wenn darunter auch die fremden Sprachen zu leidenhätten. Doch kommt hier dem Lehrer wohl oft größere Willigkeit entgegen, undZweifel sind seltener zu bekämpfen, so daß selbst hier 2 Stunden wöchentlich ausreichenkönnen.
IX. Literatur. Aus dem weitschichtigen, in Zeitschriften und sonst zerstreutenMaterial heben wir noch einiges hervor, nachdem die Schriften von K. v. Raumer, Palmer,
Die gangbaren Bücher sind absichtlich nicht ausgeführt^