196 Kriegsregeln. 5 Mos
so soll der Priester herzu treten, und mit demVolke reden,
3. Und zu ihnen sprechen: Israel, höre zu.'Ihr gehet heute in den Streit wider eureFeinde; euer Herz verzage nicht, fürchtet euchnicht, und erschrecket nicht, und lasset euch nichtgrauen vor ihnen;
Denn der Herr, euer Gott, gehet mit euch,daß er für euch streite mit euern Feinden, euchzu helfen.
5 . Aber die Amtleute sollen mit dem Volk
reden, und sagen: Welcher ein neues Hausgebauet hat, und hats noch nicht * eingeweihet,der gehe hin, und bleibe in seinem Hause, aufLaß er nicht sterbe im Kriege, und ein andererweihe es ein. ' Ps. 30 , i.
6. Welcher einen Weinberg gepflanzet hat,und hat ihn noch nicht * gemein gemacht, dergehe hin, und bleibe daheim, daß er nicht imKriege sterbe, und ein anderer mache ihn gemein.
* c. 28, 30.
7. Welcher ein Weib ihm vertrauet hat, undhat * sie noch nicht heimgehohlet, der gehe hin,und bleibe daheim, daß er nicht im Kriegesterbe, und ein anderer hohle sie heim.
* c. 24, s.
8. Und die Amtleute sollen weiter mit demVolk reden, und sprechen: 'Welcher sich fürchtetund ein verzagtes Herz hat, der gehe hin, undbleibe daheim, auf daß er nicht auch seiner Brü-der Herz feig mache, wie sein Herz ist. * Nicht. 7,3.
9 . Und wenn die Amtleute ausgeredet haben- mit dem Volk; so sollen sie die Hauptleute vor
das Volk an die Spitzen stellen.
10. Wenn du vor eine Stadt ziehest, sie zubestreiten; so sollst du ihr den' Frieden anbiethen.
* 4 Mos. 21 , 21 . 22 .
i i. Antwortet sie dir friedlich, und thut dirauf; so soll alles das Volk, das darinnen ge-funden wird, dir zinsbar und unterthan seyn.
12. Will sie aber nicht friedlich mit dir han-deln , und will mit dir kriegen; so belagere sie.
13. Und wenn sie der Herr, dein Gott, dir
in deine Hand gibt; so sollst du alles, * wasmännlich darinnen ist, mit des Schwerts Schärfeschlagen; * Eos. 31 , 7 .
1^. Ohne die Weiber, Kinder und Vieh,und alles, was in der Stadt ist, und allen Raubsollst du unter dich * austheilen , und sollst essenvon der Ausbeute deiner Feinde, die dir derHerr, dein Gott, gegeben hat. *4M»s.3i,27.
15. Also sollst du allen Städten thun, die
20. 21. Vom Erschlagenen.
sehr ferne von dir liegen, und nicht hier vonden Städten sind dieser Völker.
16. Aber in den Städten dieser Völker, diedir der Herr, dein Gott, zum Erbe geben wird,* sollst du nichts leben lassen, was den Odem hat;
* Jos. 10, 4o. c. 11, 11. 14.
1 7. Sondern sollst sie verbannen, nähmlich
die ' Hethiter, Amoriter, Cananiter, Pheresi-ter, Heviter, und Iebusiter, wie dir der Herr,dein Gott, gebothen hat, *c. 7,1.
18 . Auf daß sie euch nicht lehren thun alledie Gräuel, die sie ihren Göttern thun, und ihreuch versündiget an dem Herrn, euerm Gott.
19. Wenn du vor einer Stadt lange Zeitliegen mußt, wider die du streitest, sie zu ero-bern; so sollst du die Bäume nicht verderben,daß du mit Aexten daran fahrest: denn du kannstdavon essen, darum sollst du sie nicht ausrotten.Ist es doch Holz auf dem Felde, und nichtMensch, daß es vor dir ein Bollwerk seynmöge.
20 . Welches aber Bäume sind, die du weißt,daß man nicht davon isset, die sollst du verder-ben und ausrotten, und Bollwerk daraus bauenwider die Stadt, die mit dir krieget, bis daßdu ihrer mächtig werdest.
Das 21. Capitel.
Vom unbekannten Todtschlage; gefangenen Weibspersonen; Recht besErstgebornen; ungehorsame» Sohne; Gehenkten.
1. A^!enn man einen Erschlagenen findet im
Lande, das dir der Herr, dein Gott,geben wird einzunehmen; und liegt im Felde,und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat:
2 . So sollen deine Aeltesten und Richter hin-aus gehen, und von dem Erschlagenen messen andie Städte, die umher liegen.
3. Welche Stadt die nächste ist, derselbenAeltesten sollen eine junge Kuh von den Rindernnehmen, damit man nicht gearbeitet, noch amJoch gezogen hat,
Und sollen sie hinab führen in einen kie-sichten Grund, der weder gearbeitet, noch besäetist, und daselbst im Grund ihr den Hals abhauen.s. Da sollen herzu kommen die Priester, dieKinder Levi, denn der Herr, dein Gott, hatsie erwählet, daß sie ihm dienen Md seinen Nah-men loben, und nach ' ihrem Mande sollen alleSachen, und alle Schäden gehandelt werden.
* c. 17, 8. 9.
6. Und alle Aeltesten derselben Stadt sollenherzu treten zu dem Erschlagenen, md ihre Hände