Freystädte.
5 Mose 19. 20.
Falscher Zeuge.
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Das 19. Capitel.
Ordnung der FreMdte. Falscher Zeugen Strafe.
1. Menn der Herr, dem Gott, die Völker
ausgerottet hat, welcher Land dir derHerr, dein Gott, geben wird, daß du sie ein-nehmest, und in ihren Städten und Häusernwohnest;
2. Sollst du dir drey * Städte aussondern im
Lande, das dir der Herr, dein Gott, gebenwird einzunehmen. * 2 Mos. 21,13.
3. Und sollst gelegene Oerler wählen, und dieGrenzen deines Landes, das dir der Herr, deinGott, auslheilen wird, in drey Kreise scheiden,daß dahin stiehe, wer einen Todrschlag gelhanhat.
Und das soll die Sache seyn, daß dahinfliehe, der einen Todrschlag gethan hat, daß erlebendig bleibe. Wenn Jemand seinen Nächsten"schlägt, nicht vorsetzlich, und hat vorhin kei-nen Haß auf ihn gehabt; " c. 4,42. 2 Mos. 21,13.
5. Sondern, als wenn Jemand mit seinemNächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen,und hohlete mit der Hand die Axt aus, dasHotz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel,und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe; dersoll in dieser Städte eine fliehen, daß er leben-dig bleibe.
6. Auf daß nicht der ' Bluträcher dem Tod-schläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist,und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist,und schlage ihm seine Seele; so doch kein Ur-theil des Todes an ihm ist, weil er keinenHaß vorhin zu ihm getragen hat. '4 Mos. 35,12.
7. Darum gebiethe ich dir, daß du * drey
Städte aussonderst. * 4 Mos 33,6.
8. Und so der Herr, dein Gott, deine Gren-zen weitern wird, wie er * deinen Vätern ge-schworen hat, und gibt dir alles Land, das ergeredet hat deinen Vätern zu geben;
* k. 12/ 20. 1 Mos. 28, 14 .
9. (So du anders * alle diese Gebothe haltenwirst, daß du darnach thust, die ich dir heutegebiethe, daß du den Herrn, deinen Gott, lie-best, und in seinen Wegen wandelst dein Le-benlang,) so sollst du noch t drey Städte thunzu diesen dreym, "0.13,3. i-c. 4,41. Jos. 20,8.
10. Auf daß nicht unschuldiges Blut in deinemLande vergossen werde, das dir der Herr, deinGott, gibt zmi Erbe, und kommen Blutschul-den auf dich.
11. Wenn rber * Jemand Haß trüget wider
seinen Nächsten, und lauert auf ihn, und machtsich über ihn, und-k'schlägt ihm seine Seeletodt, und fliehet in dieser Städte eine:
* 4 Mos. 33 , 20. 21 -j- 1 Mos. S, 6 .
12. So sollen die Aeltesten in seiner Stadthinschicken, und ihn von dannen hohlen lassen,und ihn in die Hände des Bluträchers geben,daß er sterbe.
13. Deine Augen sotten seiner nicht verschonen,und sollst das unschuldige Blut aus Israel thun,daß dirs wohl gehe.
1^. Du sollst deines * Nächsten Grenze nichtzurück treiben, die die Vorigen gesetzt haben indeinem Erbtheil, das du erbest im Lande, dasdir der Herr, dein Gott, gegeben hat einzuneh-men. " c. 27 , 17 .
15 . Es soll ' kein einzelner Zeuge Wider Je-mand auftreten über irgend einer Missethat oderSünde, es sey welcherley Sunde es sey, dieman thun kann; sondern -k in dem Munde zweyeroder dreyer Zeugen soll die Sache bestehen.
" 4 Mos. 33, 30. -t- Joh. 8, 17.
16. Wenn ein frevler Zeuge Wider Jemandauftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertre-tung :
17. So sollen die beyden Männer, die eine
Sache mit einander haben, vor dem Herrn ," vor den Priestern und Richtern stehen, diezu derselbigen Zeit seyn werden ; " -. 17,9.
18. Und die Richter sollen wohl forschen.Und wenn der falsche Zeuge hat ein falschesZeugniß wider seinen Bruder gegeben:
19. So sollt * ihr ihm thun, wie er gedachte
seinem Bruder zu thun, daß du den Bösen vondir wegthust; * Svr. 19,3.
20. Auf daß es "die andern hören, sich fürch-ten , und nicht mehr solche böse Stücke vornehmenzu thun unter dir. "«. 13, n. 0.17,13.
21. Dein Auge soll seiner nicht schonen. "Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn umZahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.
* 2 Mos. 21, 23 .
Das 20 . Capitel.
KriegSregcln.
1. ANenn du in einen Krieg ziehest wider
deine Feinde, und stehest Rosse undWagen des Volks, das größer sey, denn du,so fürchte dich nicht vor ihnen; denn der Herr,dein Gott, der dich aus Egyptenland geführethat, ist mit dir.
2. Wenn ihr nun hinzu kommt zum Streit;
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