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6 (1867) Philologie, classische - Reformation
Entstehung
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Preußische Schulstatistik.

Tab. 26.

An öffentlichen Gymnasialanstaltenund den mit ihnen verbundenen. Instituten.

B. An selbständigen Realanstaltenund den mit ihnen verbundenenInstituten.

Provinz.

Directorenresp. Rectoren.

, Oberlehrer.

Geistliche^ NeligionSlehrer.

Ordentliche

Lehrer.

Wissenschaftliche

Hülfslehrer.

Technische Lehrer.

§

B >«

Directorenresp. Rectoren.

Oberlehrer.

Geistliche

Ordentliche

Lehrer.

Wissenschaftliche

Hülfslehrer.

Technische Lehrer.

§

L

s

Preußen....

21

77

ig

116

12

32

17

294

10

22

7

50

13

12

14

128

Brandenburg .

24

117

4

140

31

50

39

408^

15

47

3

92

6

32

38

233

Pommern . . .

14

50

1

78

19

28

18

205j

3

8

15

5

2

7

40

Schlesien. . . .

23

85

31

112

37

39

24

351-

7

23

13

33

8

17

10

111

Posen.

10

30

22

83

9

10

7

14l!

5

20

8

30

10

6

2

81

Sachsen ....

24

84

11

115

20

47

6

307

7

22

5

45

6

14

10

109

Westfalen . . .Rheinland und

18

64

24

96

22

19

12

255!

5

11

8

21

2

6

3

56

Hohcnzollern. .

34

82

58

161

20

62

13

430!

20

32

21

98

11

31

16

229

Summa ....

168

589

170

868

170

287

136

2388

72

185

65

384

61

120

100

987

etat ist vielmehr nur allmählich nach Maßgabe der verfügbar werdenden Mittel zurAusführung zu bringen. Besoldungen, welche die Normalgrenzen überschreiten, werdenbei Erledigungen entsprechend vermindert. Emolumente mit Ausschluß der Dienst-wohnungen sollen, wo nicht besondere Rechtsverhältnisse entgegenstehen, bei erster Ge-legenheit zur Gymnasialkasse eingezogen werden. Für Dienstwohnungen ist den In-habern 10 "/o des Diensteinkommens in Abzug zu bringen, so daß der Inhaber einerBesoldung von 1600 Thlrn. aus Rücksicht auf seine Dienstwohnung nur 1440 Thlr.baar empfängt. Als ein Emolument der Lehrer ist jedoch auch der Erlaß des Schul-gelds für ihre dieselbe Anstalt besuchenden Kinder anzusehen, wiewohl einige städtischePatronate sich noch immer sträuben, dieses durch Recht und Billigkeit begründete Zu-geständnis zu machen.

Der Gesammtbetrag der Besoldungen an den öffentlichen selbständigenGymnasial- und Realanstalten im I. 1864 erhellt ans folgender Uebersicht:

Tab. 27.

Provinz.

L,. Gymnasien undAnnexa.

L. Realanstalten undAnnexa.

Jnsgesammt.

Thlr.

Thlr.

Thlr.

Preußen.

183,683

67,537

251,220

Brandenburg.

267,420

125,680

393,100

Pommern..

122,277

26,472

148,749

Schlesien.

193,399

58,520

251,919

Posen.

75,720

40,424

116,144

Sachsen ..

182,070

53,578

235,648

Westfalen.

135,119

28,760

163,879

Rheinland und Hohen- ^zollern.>

219,785

122,926

342,711

Hauptsumme.

1,379,473

523,897

1,903,370