302 Die Reichstagssession von 1886—87.
Das ist dann unsere Präsenzziffer (Heiterkeit rechts), diewir erreichen dürfen. Das ist eine finanzielle Unmöglich-keit, eine militärische Unbequemlichkeit, und deshalb hatdie Verfassung, schon bevor das Versprechen im Art. 60entstand, durch den vierten Absatz des Art. 63 das Mo-deramen gegeben, daß der Kaiser den Präsenzstand derKontingente des Neichsheeres bestimmen soll. Also derKaiser ist dann der Moderator, der allein zu sagen hat,wie hoch unter dem vom Art. 59 gegebenen Prüsenzstandder letztere sein soll. Wenn wir nach Kaiserlicher Macht-vollkommenheit strebten, dann wäre dieser Zustand füruns außerordentlich erwünscht, und wir könnten nursagen: stellen Sie die Sache so kurz wie möglich, es istzu bedauern, daß das Frühjahr 1888 nicht schon da ist,dann würden wir uns wahrscheinlich nicht einigen könnenüber den Inhalt des Gesetzes, welches auf Grund vonArt. 60 gemacht werden soll, und es würde dann deralte verfassungsmäßige Zustand wieder eintreten.
Es ist auch dann nicht die Möglichkeit, durch dasBudgetrecht im Ausgabeetat dem entgegenzuwirken; dennin dem vierten und letzten Alinea des Art. 62 ist aus-drücklich gesagt worden:
Bei der Feststellung des Militärausgabeetats wirddie auf Grund dieser Verfassung gesetzlich fest-stehende Organisation des Neichsheeres zu Grundegelegt.
Sie könnten uns also, ohne Ihrerseits sich vom Bodender Verfassung zu entfernen, gar nicht verweigern, wenneine Präsenzziffer überhaupt nicht nach Art. 60 der Ver-fassung gesetzlich festgelegt ist, das Ausgabebudget dem-entsprechend einzurichten.
Wenn also keine Verständigung, die für die ver-