300 Die Reichstagssession von 1886—87.
losen verfassungsmäßigen Rechte, jedem Gesetzentwürfe,der ihm vom Reichstage zugeht, seine Zustimmung zuversagen — auch solchen Gesetzentwürfen, deren Zustande-kommen in der Verfassung vorausgesetzt ist. Der Bundes-rat hat von diesem zweifellosen Rechte, der voll- undgleichberechtigte Faktor der Gesetzgebung zu sein, von derThatsache, daß kein Bndgetgesetz ohne seine Zustimmungzu stände kommen kann, von der Thatsache, daß keinGesetz über eine Präsenzzahl ohne seine Zustimmung zustände kommen kann, nie einen unbequemen Gebrauchgemacht; er ist, wie der Kaufmann zu sagen pflegt,kulant in dieser Beziehung gewesen. Wir haben Vor-lagen recht unerfreulich verkümmert und verändert zurück-kommen sehen, wir haben es ruhig hingenommen; aberes gibt im Interesse des Vaterlandes Grenzen, über dieder Bundesrat dabei nicht hinausgehen kann. (Sehrrichtig! rechts.) Eine solche Grenze zu ziehen ist dieSorge, die in erster Linie den verbündeten Negierungenobliegt, wenn die auswärtige Sicherheit des DeutschenReiches in Frage steht. (Bravo! rechts.) Sobald dieins Spiel kommt, werden wir haarscharf in der Benutzungunserer verfassungsmäßigen Rechte gegenüber Ihren Be-schlüssen sein. Und ein Beschluß, der das Deutsche Reichwehrloser macht, als es nach unserer Ueberzeugung seinkönnte, hat nie auf die Zustimmung der verbündetenNegierungen zu rechnen. (Bravo! rechts.) Daß bei denVerhandlungen einer so wichtigen Frage, bei der es sichgewissermaßen um Kopf und Kragen für Deutschlandhandelt, daß dabei der Bundesrat so kulant und ent-gegenkommend sein und ein Auge zudrücken wird unddie Punkte auf das i nicht setzen wird, das erwartenSie in einer solchen Frage nicht. Warum wollen Sie