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15 (1891) Polenfrage, Kirchenfriede, Septennat
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274 Die Reichstagssession von 188687.

welche die Nation ein unverjährbares Recht hat. DieseUeberzeugung der verbündeten Regierungen ist begründetdurch das Urteil, durch das einstimmige Urteil allermilitärischen Autoritäten in Deutschland, Autoritäten,deren Kompetenz in ganz Europa sonst anerkannt wirdmit der alleinigen Ausnahme des deutschen Reichstags(Bewegung; oho! links), wo dem militärischen Urteiledieser Autoritäten, die, ich wiederhole es, sich der An-erkennung Europas erfreuen, dasjenige der HerrenRichter, Windthorst, Grillenberger entgegengetreten ist.(Zuruf: Ah!) Meine Herren, ist das ein Irrtum, somüßten die Druckberichte, die ich zu Hause gelesen habeüber Ihre Verhandlungen, doch unrichtig sein. Ich habesie hier; aber ich will Ihre Zeit nicht weiter aufhaltendurch Bezugnahme darauf.

Es handelt sich hier vorwiegend um die militärischeVorlage. Ich kann nun in der That nicht glauben, daßdie Herren, die ich eben nannte, so weit gehen sollten,ihr eigenes Urteil in militärischen Fragen über das desFeldmarschalls Grafen Moltke, den wir hier sehen, überdas eines kriegserfahrenen Kaisers, über das sämtlicherdeutscher Generalstäbe und Kriegsministerien zu stellen.Es ist doch kaum möglich, daß ein noch so einsichtigerund an seine Einsicht glaubender Zivilist der Meinungsein könnte. Ich bin also genötigt, anzunehmen, daßdie Herren in ihrer Opposition gegen die Vorlage nochandere Gründe haben als die Zweifel an der Autoritätdes militärischen Urteils derjenigen Stellen, die ich nam-haft gemacht habe. (Murren.) Aus dem leisen Murrenim Hintergründe ziehe ich den Schluß, daß Sie bei diesermeiner Andeutung etwas ganz anderes vermuten, alsich zu sagen beabsichtige. Ob das ein Zeichen ist, daß