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15 (1891) Polenfrage, Kirchenfriede, Septennat
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Anträge der Opposition.

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gefunden. Es traten also dem Negierungsentivurf eine AnzahlAbänderungsanträge konkurrierend gegenüber. Jener Entwurf ver-langte 4V840S Mann auf 7 Jahre; dagegen wollte ein Prin-zipalantrag des deutschfreisinnigen Frhrn. von Stauffenbergnur 441200 Mann auf drei Jahre, auf ein Jahr 454402 Mannbewilligen, ein Antrag Graf Ballestrem (vom Zentrum) 441200Mann auf drei Jahre, auf ein Jahr 468 409, endlich ein Even-tualantrag v. Stauffenberg die volle Zahl 468409 auf dreiJahre, lieber die eingegangenen Petitionen berichtete AbgeordneterBuhl: sieben sprachen sich gegen das Gesetz, 798 mit 119574 Unter-schriften für dasselbe aus. Sodann nahm Graf Moltke kurz undbündig das Wort für das Septennat: die Armee könne niemalsein Provisorium sein; Bewilligungen auf kurze Frist würden unsnicht helfen; die Grundlage jeder tüchtigen militärischen Organi-sation beruhe auf Dauer und Stabilität. Frhr. v. Stauffen-berg rühmte darauf den guten Willen der Kommission und recht-fertigte die Tendenz seiner Anträge. Gegen das Septennat machteer den merkwürdigen Einwand, daß gerade die längeren Termineder Neuberatung der Militärangelegenheiten zu größeren Schwierig-keiten und Aufregungen führten. Das richtigste wäre deshalb diejährliche Bewilligung; eine dreijährige Befristung aber sei für ihndie äußerste Grenze des Entgegenkommens. Während dieser Redetrat Fürst Bismarck in den Saal. Es folgte noch eine kurze Ge-schäftsordnungsdebatte über die Frage, ob Z 2 mit Z 1 in der Dis-kussion verbunden werden solle. Indem der Präsident hierzu demReferenten das Wort erteilen wollte, warf der Reichskanzler ein:

Ich bitte den Herrn Referenten um Entschuldigung;ich hatte schon vorher bei meinem Eintritte um das Wortgebeten.

Präsident: Der Herr Reichskanzler hat das Wort. Reichs-kanzler Fürst v. Bismarck:

Die verbündeten Regierungen haben durch ihre Vor-lage der Ueberzeugung Ausdruck gegeben, daß die Wehr-kraft des Deutschen Reiches so, wie sie augenblicklich be-schaffen ist, deni deutschen Volke nicht diejenige Bürgschaftfür die Verteidigung des Reichsgebietes gewährt, auf

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