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Die pandtagssession von 1886.
juristisch kenntlich und verbindlich für jedermann würdenfestlegen können, die teile ich nicht, wie ich schon inmeinen ersten Worten äußerte, indem ich daran erinnerte,daß der Friedensschluß im Innern ein ganz anderer sei,wie der mit einer fremden Macht, wo man die Grenzenfestlegt. Die Grenzen zwischen Staat und Kirche lassensich nicht festlegen, weil beide Teile von Hause aus vonverschiedenen Neberzeugungen dabei ausgehen. Die Grenze,die der Staat für eine gerechte hält, ist notwendig undimmer, nicht nur im Christentum, sondern auch in heid-nischen Ländern, auch in jüdischen Staaten, wo immerPriester und König miteinander gekämpft haben, streitiggewesen und geblieben und wird es auch immer in derTheorie bleiben. Es handelt sich nur darum, ob es unsnicht gelingen wird, das Gefühl, daß wir alle Deutscheund Landsleute sind, höher und stärker in uns lebendigzu machen als das Gefühl, daß wir verschiedenen Kon-fessionen angehören. (Lebhaftes Bravo rechts.)
Abgeordneter Richter entwickelte dann die Gründe seinerZustimmung zu der Vorlage. Neben diesem positiven Teil aberenthielt seine ziemlich ausgedehnte Rede eine Fülle von Polemikgegen die Nationalliberalen und vor allem gegen den „Reichs-kanzler". Er spottete darüber, auf wen alles dieser schon die Schuldan der Maigesetzgebung geschoben habe. Der Fortschrittsparteimache er sogar den doppelten Vorwurf, sie habe ihn erst dazu ver-führt und nun gezwungen, wieder davon abzugehen. Er schildertesodann behaglich die mühselige Diplomatie, mit der die Sache imHerrenhause — bald durch Notenwechsel mit der Kurie, bald durchKommissionsverhandlungen, Zug um Zug — ins Werk gesetzt wor-den sei. Katholiken und Protestanten hätten sich durch dies Han-deln und Feilschen angewidert und verletzt gefühlt. Und dennochseien die üblichen Resultate seiner sonstigen diplomatischen Aktionendem Reichskanzler bei dieser ausgeblieben; er werde sie künftigschwerlich zu den größeren Erfolgen seiner Kunst rechnen. Ohne