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Die Landtagssession von 1886 .
daß die Regierung die Promulgation der Gesetze geleistethaben würde und daß dann diejenigen Bedingungen,an die der Papst die Bewilligung der vollen Anzeige-pflicht geknüpft hat, erfüllt werden würden.
Wenn die Kurie noch jetzt in diesem Augenblick einenentgegenkommenden Schritt, eine teilweise Erfüllung ihrerZusage, aber nicht die vollständige, für angezeigt gehaltenhat, so denke ich mir, sie hat damit vielleicht auf einemöglichste Einstimmigkeit der Beschlüsse dieses Hauseshinwirken wollen (Heiterkeit); sie hat vielleicht gehofft,daß nach einem solchen Beweise von bona tlckos auchdie Freunde des Herrn Vorredners das Mißtrauen, vondem er sich beseelt erklärt, würden fallen lassen —, einMißtrauen, das er gegen die Kurie ausgesprochen hat,das ich aber gegen Se. Heiligkeit den jetzt regierendenPapst Leo XIII. in keiner Weise teile. (Bravo! imZentrum.)
Im Gegenteil, ich habe Vertrauen zu ihm, ohnedaß ich deshalb von dem Herrn Vorredner so weit diver-gierte, daß ich zu den Bestrebungen der römischen Hier-archie immer und unter allen Umständen und in Bezugauf alle Personen Vertrauen gehabt hätte. Zu dem jetztregierenden Papst aber habe ich Vertrauen.
Ich will also hiermit dem Irrtum Vorbeugen, alshabe die Kurie in der jüngsten Note eine Erfüllung derZusage erblickt und erblicken können, die am 4. Aprilfür den Fall gegeben worden ist, daß dieses Gesetzpromulgiert und außerdem von uns die Zusage einerweiteren Revision erteilt sein würde, die ja inzwischenerteilt worden ist.
Der Herr Vorredner hat dann die zweite irrtüm-liche Voraussetzung ausgesprochen, daß die Autonomie