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15 (1891) Polenfrage, Kirchenfriede, Septennat
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Bebels Bekenntnis.

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er natürlich seiner eigenen Beurteilung vorbehält — fürunzulässig halte. Er hat, so wie ich gelesen habe, gesagt,i wenn unsere Zustände den russischen ähnlich würden,dann würde er glauben, daß auch ähnliche Gegenwirkungenwie die der Nihilisten — ich glaube, er hat den Aus-druck „Gewaltthat" angewendet — eintreten würden,und er selbst würde der erste sein, der dazu riete oderdazu griffe. Auf den Wortlaut kommt es so genau nichtan; ich glaube, daß ich seinen Gedankengang richtig wieder-! gegeben habe. — Der Herr Abgeordnete billigt also dieMordthaten der Nihilisten in Rußland. Die schändlicheErmordung des Kaisers Alexander II. hat ihn in seinenUeberzeugungen nicht erschüttert; die Ermordung einzelnerpflichttreuer Beamten der russischen Regierung, derenGegenstück wir in Frankfurt erlebt haben, hat ihn in^ seiner Ueberzengung nicht irre gemacht, daß der Einzelne^ berechtigt sei, wenn die Regierung nach Grundsätzen be-trieben wird, die er seinerseits nicht billigt und für un-erträglich hält, zum Meuchelmord zu greifen. Zu dieserTheorie hat sich der Abgeordnete Bebel, der Führer dieserBewegung, bekannt; wir können also nicht daran zweifeln,daß seine Anhänger, und die mit ihm gehen, derselbenMeinung sind, und daß sie auch es für erlaubt halten,bei uns in Deutschland zum Fürstenmord und zumMeuchelmorde überhaupt zu greifen, wenn unsere Ein-richtungen an einer gewissen Grenze angekommen sind,die ihrer Meinung nach das Verbrechen rechtfertigt. Zubeurteilen, wo diese Grenze liegt, werden sie sich natür-lich selbst Vorbehalten. Sie werden nicht mich, den Kanzler,s oder den Bundesrat fragen: ist jetzt wohl die Grenze^ eingetreten, wo wir morden dürfen? (Heiterkeit) sondernsie werden selbst es beurteilen und werden nachher ebenso