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15 (1891) Polenfrage, Kirchenfriede, Septennat
Entstehung
Seite
129
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Der Vorwurf der „Schnapspolitik". 129

nämlich, daß er mich beschuldigt, meinen amtlichen Ein-fluß zur Begünstigung des von mir betriebeneil Brennerei-gewerbes in der Besteuerung verwandt zu haben. Da-von will er mich freisprechen, daß ich die Leute zumTrinken verleiten lasse; das ist ja sehr gut von ihm.Ich glaube, er kann auch die Regierung davon freisprechen.Die eigentlichen Werber für die Völlerei im Trunk sinddie 190000 Schankwirte, die davon leben müssen, unddie sich schon so in die Gesamtheit der Trinker geteilthaben, daß jeder in der Notwendigkeit, aber auch in derLeichtigkeit ist, seinen Gästen zuzureden, daß sie etwasmehr trinken. Dafür, daß er mich dessen nicht angeklagthat, danke ich ihm.

Aber im Jahre 1883 bei der Erörterung der Sprit-klausel, „der Schnapspolitik", hat der Herr AbgeordneteRichter davon in dem Sinne gesprochen, daß unsereWirtschaftspolitik, unsere Finanzpolitik in ganz hervor-ragender Weise beherrscht werde durch eine den natür-licheil Verhältnissen nicht entsprechende Berücksichtigungdes Brennereibetriebes in der Steuerpolitik. Dies in An-knüpfung an meinen Namen und mit der Beschuldigung,daß ich Schnapspolitik treibe. Das Betreiben der Schnaps-politik durch mich erläutert der Herr Abgeordnete Richterdahin, daß unsere Finanzpolitik — die Vorlagen gingenvon mir aus, sie sind mit meinem Namen unterzeichnet,und ich trage die Verantwortlichkeit dafür — in ganzhervorragender Weise beherrscht werde von einer Berück-sichtigung des Brennereibetriebes in der Steuerpolitik,und zwar in ganz hervorragender Weise — unter-strichen !

Null ist das so, wie es hier steht, eine ganz ausder Luft gegriffene Unwahrheit, für die sich auch nicht

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