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15 (1891) Polenfrage, Kirchenfriede, Septennat
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Abwehr französischer Jesuiten von Deutsch-Afrika. 11

schütz, aber nicht für die Verbreitung des Christentums. Solle derMehltau des Kulturkampfes auch auf die Heidenländer nieder-sallen? Schon jetzt sei den bei den deutschen Katholiken weit ver-breiteten Sympathien für die Kolonialbestrebungen ein schwererStoß versetzt worden. Auf die angebliche Verwerflichkeit der Jesuitenwolle er, Redner, hier nicht eingehen, wiewohl es ja klar sei, daßwenn eine solche vorhanden wäre, der römische Stuhl gegen denOrden einschrsiten würde. Zur Beantwortung der Interpellationnahm darauf der Reichskanzler das Wort:

Die Beantwortung der Interpellation würde einesehr einfache sein, wenn sich dieselbe auf den Text derFragestellung beschränkte. Da heißt es zu Nr. 1:

ob beschlossen oder beabsichtigt sei, jede Missions-thätigkeit von Mitgliedern des Ordens der Ge-sellschaft Jesu oder der mit demselbenver-wandten" Orden in den deutschen Schutzgebietenals gesetzlich verboten zu behandeln oder auf demVerwaltungswege zu verbieten.

Diese Nr. 1 würde ich einfach mit Ja beantwortet habenund kann das, ohne bei den verbündeten Regierungen,deren Entschließungen maßgebend sind, in dieser Rich-tung weitere Anfragen zu stellen, da sich meines Erachtensdiese Beantwortung aus der Lage unserer Gesetzgebungganz von selbst ergiebt.

Auf so spitze Deduktionen, wie die des Herrn Vor-redners, daß die Kolonien Ausland seien, und daß dieGiltigkeit unserer Reichsgesetze sich auf das Inland be-schränke, kann ich mich nicht einlassen; die Herren, derenThätigkeit im Reiche die Gesetze, in Afrika die Verwal-tungsordnungen verhindern, die Jesuiten nämlich diewerden sich ein solches Raisonnement sehr leicht an-eignen; ein deutscher Minister kann das meines Erach-tens nicht.