Die Einrichtung von Reichsministerien.
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fesselt sind und sich gegenseitig mit Richtersprüchen undVerurteilungen bekämpfen, daß ein Minister auf den er-kennbaren Wunsch der Mehrheit der Volksvertretung oderaus eigner Ueberzeugung zurücktritt und seine Amts-führung einer scharfen, und wenn er unrecht hat, berech-tigten Kritik aussetzt. Dies wird gegen einen einzelnenoft ungerecht sein, wenn er Mitglied eines Ministeriumsist, in dem er überstimmt wurde. Hat er in dem Kol-legium ein unbedingtes Veto gehabt, so wird man ihnmit Recht für das in Anspruch nehmen können, was dortgeschehen ist. Wenn wir vor zehn Jahren, als der Nord-deutsche Bund geschaffen wurde, sofort darauf eingegangenwären, oder bald auf die ersten Interpellationen — dieserStreit erneuerte sich ja ziemlich so oft wie die Diäten-frage — und wenn wir vom Anfang an mehrere ver-antwortliche Minister in konkurrierender Stellung zu denLandesministern eingesetzt hätten — ob wir dann so weitgekommen wären wie wir jetzt sind, ist mir doch sehrfraglich. Blicken wir auch nur zwölf Jahre zurück, so wer-den Sie mir alle sagen, daß niemand damals auch nur dieHoffnung hegte, oder auch nur laut auszusprechen wagte,daß wir uns in zwölf Jahren in der Situation in Bezugauf den Fortschritt der deutschen Einheit und Verfassungbefinden würden, wie heute. Wie alt ist denn das DeutscheReich in seiner jetzigen Gestalt? Fünf Jahre! Ichglaube, Staaten wachsen langsamer als Menschen, fünfJahre sind für einen Menschen ein Kindesalter. Ichtraue unsrer Verfassung eine Bildungsfähigkeit zu geradeauf ähnlichem Wege, wie die englische Verfassung sichgebildet hat, nicht durch theoretische Aufstellung einesIdeals, aus das man ohne Rücksicht auf die Hindernisse,die im Wege stehen, losstrebt, sondern durch organische