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Die Landtagssession von 1876.
haben für jeden Weg, dessen Verfassungswidrigkeit mirnicht nachgewiesen ist. Die Verfassungswidrigkeit einesEisenbahnerwerbs durch das Reich nachzuweisen, wird demHerrn Vorredner schwer werden, es würde ihm nichtgelingen, zumal das Reich sich schon im Besitz eines be-stehenden Eisenbahnnetzes, so groß oder so klein es seinmag, befindet, zu dem unter Umständen zugekauft undgepachtet wird, und das erweitert in die Nachbarländerhineinspielt. Das Reich würde befugt sein, wenn seineOrgane im Interesse des Verkehrs und der militärischenSicherheit es für erforderlich hielten, ohne Rücksicht aufdas vorhandene preußische System, um das es sich handelt,und auf sämtliche Privatbahnen, würde es nach der aus-drücklichen Bestimmung der Verfassung befugt sein, sichein eignes Eisenbahnnetz durch ganz Deutschland zu bauen,das so angelegt wäre, als ob es keine andre Eisenbahngäbe. Diese praktische Utopie würde theoretisch voll-kommen berechtigt sein, und ich weiß daher nicht, woraufer die Verfassungswidrigkeit stützt. Die Thatsache, daßdie Eisenbahnfrage sehr tiefe und umfangreiche Interessendes gesamten Volkes berührt, hat mit der Frage, ob dieVorlage verfassungswidrig ist oder nicht, nichts zu thun.Es gibt Dinge, die noch viel tiefer die Interessen desVolkes berühren (ich spreche nur von unsrer äußeren undinneren Sicherheit), die doch durch das Reich verfassungs-mäßig geregelt werden. Sollte das Reich das Kriteriumder Verfassungswidrigkeit lediglich darin zu finden haben,ob eine Sache für das Volkswohl wichtig oder unwichtigwäre, und nur die unwichtigen dem Reiche gehören?
Der Herr Vorredner ist in dem Nachweise seinerAnsicht von der Verfassungswidrigkeit nicht glücklich ge-wesen. Im übrigen habe ich nach seinem Eingänge