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Die Landtagssession von 1876.
schon bevorrechtigt ist durch die große Ausdehnung, durchdie Thatsache, daß sein Souverän zugleich der Kaiser ist,und der durch seine geographische Lage genötigt sein würde,die Konsolidation seiner Eisenbahnverhältnisse im Vereinmit einer Anzahl kleinerer norddeutscher Staaten zu suchen,durch diese Konsolidation Preußen noch wieder ein neuesVorgewicht im Reiche erwirbt. Ich würde damit nichtdie mir obliegende Pflicht zur Durchführung der Reichs-verfassung, zur Herstellung einer richtigen und einheitlichenEisenbahnaufsicht erfüllen; ich würde dazu beitragen, dieMittel dazu in verstärktem Maße in die Hand derpreußischen Regierung zu legen und das Mißverhältnis,den Widerspruch gegen die Reichsverfassung, der heutedarin besteht, daß thatsächlich die preußische Partikular-eisenbahnverwaltung im Reiche bereits mächtiger, einfluß-reicher ist, als das Reich, mehr Aufsichtsrecht faktisch aus-übt. — Diese der Reichsverfassung entgegenstehende Situa-tion würde ich dadurch wesentlich verschärfen.
Der Herr Vorredner hat dann gefürchtet, daß dasReich in diesen Eisenbahnen einen Besitz erwerbe, dessenRentabilität von Jahr zu Jahr mehr zurückgehen werde,daß der allgemeine Rentenrückgang dann auch für Preußenzu befürchten sei. Auch diese Befürchtung ist geknüpftan die unrichtige Uebertreibung der Vorlage, an die Vor-aussetzung, als wollten wir die gesamten EisenbahnenDeutschlands erwerben; denn wenn diese irrtümliche unddurch die Vorlage in keiner Weise gerechtfertigte Voraus-setzung nicht dabei gemacht wäre, so würde der HerrVorredner sich dabei doch selbst den Einwand habenmachen müssen, daß die Gefahren dieses Rentenrückgangesvon Preußen in Bezug auf seine Staatsbahnen, vomReiche in Bezug auf seine bisher von ihm besessenen