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8 (1889) Weitere Entwickelungen in Reich, Staat und Kirche 1875 - 1877
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Die Landtagssession von 1876.

und Lande dienen, sondern auch in ihrer Hauptüber-zeugung nach denselben Gesamtrichtungen operieren, —es ist ganz unvermeidlich, wenn sie nichts voneinanderwissen und nebeneinander gehen, ohne untereinander ab-zustimmen, jeder seinen Weg, der ihm der richtige zu seinscheint, daß sie, wenn sie die Distanz abmessen, sich wun-dern, wieweit sie auseinandergekommen sind, und darauserzeugen sich Diskussionen, für deren Abschließung keineInstanz vorhanden ist. Wir sind in früheren Zeiten —es ist bei der einheitlichen Geschlossenheit, mit der jetzt dasMinisterium zusammengesetzt ist, Gott sei Dank selten,sogar ganz obsolet geworden — weit über die Triplikund Quadruplik in den gegenseitigen Erörterungen zwischenzwei verschiedenen Ressorts hinausgekommen. Die siebenteund zehnte Erwiderung — ich will gar nicht die barbari-sche Bezeichnung dafür latinisieren — hat stattgefunden,und im Grunde waren die Urheber dieser Polemik dochalle demselben Ministerium und derselben staatlichen Rich-tung angehörig; um wieviel leichter ist es also in tech-nischen Beziehungen, bei denen sich in der einen Instanz,ich will nicht sagen, politische, aber doch gesamtstaatlicheRücksichten notwendig mehr einmischen als in der andernrein technischen, daß die weit auseinandergehen? Wennich gesagt habe, daß ich oder das Reichskanzleramt inBezug auf den Entwurf des Reichsgesetzes auch die Unter-stützung der preußischen Regierung nicht gehabt habe, sohabe ich damit der preußischen Regierung, respektive dembetreffenden Ressort, ebensowenig einen Vorwurf machenwollen, wie ich hier der Königlich sächsischen, so nahebefreundeten Regierung von dieser Stelle einen Vorwurfhabe machen können. Ich habe nur einen thatsachlichenZustand kritisieren und ihn der Oeffentlichkeit nahelegen