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Die Landtagssossion von 1876.
das wird jedem einleuchten; aber gerade so juristischunmöglich scheint es mir, daß wir ein Reichsgesetz machen,nach welchem es hieße, Sachsen soll seine Eisenbahnen,sein Eigentum an denselben an das Reich abgeben. So-weit habe ich die Reichskompetenz nie ausgelegt, ich be-greife daher nicht, welche Quelle diese Befürchtungen,wenn sie aufrichtig sind, in den einzelnen Staaten habenkonnten. Traut man sich vielleicht die Kraft nicht zu,der Anziehung eines größeren Eisenbahnkomplexes zuwiderstehen? Die Besorgnis wäre ja ebenso berechtigteinem ausgedehnteren preußischen Staatsbahnnetz gegen-über, nachdem dasselbe in den westlichen Teilen despreußischen Staates, da, wo hauptsächlich die Berüh-rungen mit unfern Nachbarn sind, tiefer eingreifend,stärker entwickelt wäre, als bisher. Nun kann man abervon Preußen nicht verlangen, daß es die Bundesfreundlich-keit soweit treibt, daß es, um seinen Bundesgenossen solcheBefürchtungen zu ersparen, seinerseits innerhalb seinerGrenzen in einem Zustande verbleibt, den es für unwirt-schaftlich und verwerflich erkennt, sobald es ihn dafür er-kennt. Aber ich glaube auch, daß diese Befürchtung eine ge-rechtfertigte nicht ist, denn ich finde, daß kleinere Bahnkom-plexe unabhängiger Staaten, — Staaten von der Größe wiedie größeren deutschen Mittelstaaten, wie die Schweiz, Bel-gien, die Niederlande — daß die inmitten und an der Grenzegrößerer benachbarter französischer und deutscher Eisenbahn-komplexe ohne die mindeste Besorgnis für ihre wirtschaftlicheSelbständigkeit bestehen; die politische ist ihnen ja vollstän-dig sicher, und die politische Seite der Sache deckt auch beiuns die Verfassung. Warum wirtschaftlich aber die Wirk-samkeit der preußischen Bahnen auf die der deutschenbenachbarten Staatsbahnen eine stärker anziehende sein