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8 (1889) Weitere Entwickelungen in Reich, Staat und Kirche 1875 - 1877
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Die Landtagssession von 1876.

Konkurrenz stattfinden kann, die aber auch selbständigihre Verbindungen aufrecht erhalten kann. Die Befürch-tung, daß die Aufsicht und die Konkurrenz miteinanderunvereinbar seien, teile ich eigentlich nicht; ich habe we-nigstens bisher noch nicht wahrgenommen, daß die Pro-sperität einer Eisenbahn unter der Aufsicht des konkur-rierenden Staates gelitten hätte. Außerdem halte ichdie Eisenbahnen dazu nicht in der Hauptsache bestimmt,ein Gegenstand finanzieller Konkurrenz zu sein, um dashöchst mögliche herauszuschlagen; die Eisenbahnen sindnach meiner Ueberzeugung viel mehr für den Dienst desVerkehrs, als für den Dienst der Finanzen bestimmt;daß sie dabei nicht finanzielle Vorteile bringen sollen,wäre eine Thorheit. Die Ueberschüsse, die die Staatenin Gestalt von Reinerträgen beziehen, oder die an dieAktionäre in Gestalt von Dividenden gehen, bilden rechteigentlich die Besteuerung, die der Staat von dem Ver-kehr, der auf Grund seines Privilegiums zirkuliert, er-heben könnte, die aber bei den Privatbahnen den Ak-tionären zufällt. Daß diese Besteuerung keine drückende,sondern eine dem Verkehr angemessene und finanziell ge-rechte sei, das ist Sache der Erwägungen; daß aber dieKonkurrenz im Finanzwege, also recht eigentlich die Fis-kalität, die Hauptsache der Eisenbahnexistenz und ihrerBehandlung sei, das muß ich bestreiten, und deshalbhalte ich den Begriff einer Konkurrenz zwischen Privat-und Staatsbahnen für keinen, der uns abhalten dürfte,eine Abhilfe der Nachteile unsrer Zerrissenheit zu suchen.Die nichtpreußischen Bahnen, welche noch Privatbahnensind — es sind deren sehr wenige — werden wahrschein-lich in kurzer Zeit von den betreffenden Staaten erwor-ben werden; die nichtpreußischen Staatsbahnen aber sind