Die Uebcrtragung der preuß. Eisenbahnen ans das Reich. 115
befserungen, die der erste Herr Redner (Abg. Richter)hervorhob. Wir sind in Bezug auf den Eisenbahnverkehrin eine Lage geraten, wie sie sonst seit dem MittelalterDeutschland nicht eigentümlich war. Wir haben in ganzDeutschland, glaube ich, 63 verschiedene Eisenbahnpro-vinzen, — das ist fast zu wenig gesagt, sie sind selbst-ständiger als Provinzen, Eisenbahnterritorien möchte ichsagen — von denen vielleicht 40 auf Preußen kommenwerden. Jede dieser territorialen Herrschaften ist nunmit den mittelalterlichen Rechten des Stapelrechts, desZoll- und Geleitwesens und Auflagen auf den Verkehrnach Willkür zu gunsten ihres Privatsäckels vollständigausgerüstet, ja selbst mit dem Fehderecht. (Heiterkeit.)
Wir erleben ja heute, daß ohne Vorteil für dieEisenbahnen und die Aktionäre, ans einer Art von Sportmöchte ich sagen, die Direktionen untereinander einenKampf führen, der viel Geld kostet, und der mehr einMachtkampf ist ohne finanzielle Konkurrenz. Daß dieseZustände nicht dem Ideal entsprechen, das die Neichs-verfassung aufstellt, daß sie das nicht einmal in Preußenthun, dem kann, glaube ich, nur dadurch abgeholfen wer-den, daß auch in Preußen ein andrer Weg der Abhilfeals bisher versucht würde, wenn der Uebergang an dasReich nicht stattfände; selbst das preußische Aufsichtsrechterweist sich doch nicht als stark genug, um Zustände, diesich den Reichsverfassungsbestimmungen nähern, auch nurinnerhalb Preußens herzustellen. Es gehört dazu, glaubeich, auch noch eine stärkere Eisenbahnmacht der Staats-verwaltung innerhalb Preußens, keineswegs eine Uni-fikation, nur eine Konsolidation. Ich glaube, daß nachjeder der Hauptrichtungen hin der Staat im Besitz irgendeiner Verbindungslinie sein sollte, der gegenüber ja eine