Die Uebertragung der preuß. Eisenbahnen auf das Reich. 113
damals auch mehr — man muß ja immer erst die Ent-wickelung der Dinge beobachten, ehe man sie richtig er-kennt, — ich habe damals auch mehr auf die Initia-tive der Regierungen gerechnet. Ich habe darauf ge-rechnet, daß die Regierungen die Verpflichtung, die siehier übernommen haben:
„Die Bundesregierungen verpflichten sich, die deut-schen Eisenbahnen im Interesse eines einheitlichen Ver-kehrs verwalten zu lassen."
ernster nehmen würden, und daß namentlich die Königl.preußische Regierung das thun würde, in deren Handels-ministerium dieser Teil der Verfassung ausgearbeitet ist.Ich habe mich darin vollständig getäuscht. (Heiterkeit.)
Ich hatte dann geglaubt, daß die Herstellung desReichseisenbahnamts als eines Aussichtsamts dem Mangelabhelfen könnte. Diese Erfahrung hat aber nur gezeigt,wie ohnmächtig das Reich an sich und wie stark derTerritorialstaat ist. Das Reichseisenbahnamt ist einebegutachtende, beratende — bittende Behörde geworden,die sehr viel schreibt und thut, ohne daß ihr jemandFolge leistet, und der eine Beschäftigung zugefallen ist,bei der ich die ausgezeichneten Kräfte, die sich ihr ge-widmet haben, doch nur mit Mühe vor der Entmutigungbewahren kann, mit der jede erfolglose und angestrengteThätigkeit verbunden ist. Ich habe demnächst meineHoffnung als Kanzler zur Verwirklichung dieses Teilsder Verfassung auf ein Eisenbahngesetz gerichtet gehabt.Es ist vorher schon davon gesprochen, welche Schwierig-keiten dessen Zustandekommen gehabt hat; nur ist esungerecht, diese Schwierigkeiten allein der Königl. säch-sischen Regierung zuzuschieben; es sind andre Regierungen,und dabei die unsrige, auch beteiligt. (Heiterkeit.)
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