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Die Landtagssession von 1876.
und als Minister sollte ich hier eigentlich nicht erwähnen,da ich nicht das Recht habe, hier die Eigenschaft desKanzlers hervorzukehren; aber es ist notwendig, daraufzurückzugreifen, um die Genesis meiner Stellung zurSache Ihnen darlegen zu können.
Die Reichsverfassung gibt dem Verkehr im DeutschenReiche und den gesamten Angehörigen desselben sehrwertvolle Verheißungen in Bezug auf die Behandlungder Eisenbahnen. Als Reichsbeamtem liegt mir die Ver-antwortung für die auf Ausführung der Reichsgesetzegerichtete kaiserliche Thätigkeit ob, von denen die Reichs-verfassung das vornehmste ist, und ich kann mich nichtzu der Höhe leichter Beurteilung irgend eines wesentlichenTeils der Verfassung erheben, die den Herrn Abgeord-neten Richter bei seinen sonst so konstitutionellen An-sichten kennzeichnete, indem er von diesem wichtigen Teilder Verfassung, wie er vom Artikel 41 der Verfassungab darin enthalten ist, wie von einem toten Buch-staben und so geringschätzig sprach, daß ich als Ministermir doch nicht möchte zu schulden kommen lassen, vonirgend einem Teile der preußischen oder Reichsverfassungin diesem Tone zu sprechen. Ich könnte sonst mit mehrRecht in den Verdacht kommen, den der Herr Vorredneraus andern Gründen indirekt auf mich wendete, als obich es mit den konstitutionellen Rechten nicht immer ganzgenau nähme. Ich erinnere mich, daß damals, als dieVerfassung des Norddeutschen Bundes zustande kam,weder von den Regierungen noch von den Körperschaften,die dabei mitwirkten, in dem Tone von diesem Ab-schnitte der Verfassung gesprochen wurde. Im Gegenteil:man knüpfte daran große Hoffnungen, jedenfalls zu weitgehende Hoffnungen für die Zukunft. Ich selbst habe