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8 (1889) Weitere Entwickelungen in Reich, Staat und Kirche 1875 - 1877
Entstehung
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Reminiscenzen aus der Konfliktszeit. 99

Wenn er an den« Ausdruck „Geschenk" sich stößt,so habe ich damit nur sagen wollen, daß ich nicht glaube,daß in irgend einem andern europäischen Lande man soviel Schwierigkeiten haben würde, dem Staate einen sowohlgelegeuen und erwünschten Zusatz anzubringen. Diejetzige rechtliche Lage ist doch auch nicht so prekär undunsicher, wie der Herr Vorredner sie schilderte. Die Per-sonalunion von Lauenburg und Preußen ist nicht nurdurch die Verfassung des Norddeutschen Bundes, sondernauch durch die Reichsverfassung vollständig sanktioniert,und die Reichsverfassung und die Reichsgesetze sind ihrer-seits auch für Preußen gültig. Wir befinden uns alsoin einem reichsverfassungsmäßig vollkommen legalisiertenZustande, indem Seine Majestät der König als Herzogvon Lauenburg entsagen kann, wenn er will, aber zuentsagen nicht die Pflicht, wohl aber die Absicht hat.

Wenn der Herr Vorredner zweifelhaft gewesen ist,ob er die Hilfe des Herrn Präsidenten hat anrufen sollengegen meine Aeußerung, wie er sie selbst wiedergab undwie sie ja auch wohl richtig sein wird: er habe die Ab-sicht, Urteile gegen mich und meine lauenburgische Politikzu extrahieren, so glaube ich, kann man über denUnterschied der Tragweite dieser Wendung und den Unter-schied dessen, was der Herr Vorredner hier wirklich sagteund that, doch nur in sehr spitzfindiger Weise rechten.Der Herr Vorredner sagt: Ich kann jetzt noch nicht reden,weil ich in drei Wochen erst Mitteilungen aus dem Landeerwarte, oder wie er sich sonst ausdrückte. Thatsachewar, daß er drei Wochen Frist haben wollte, damit ihmdiejenigen Mitteilungen aus dem Lande zugehen könnten,deren Urheber etwa noch Neigung haben sollten, sich mitihm in Verbindung zu setzen. Wenn das hier öffentlich