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8 (1889) Weitere Entwickelungen in Reich, Staat und Kirche 1875 - 1877
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90 Die Landtagssession von 1876.

Ich möchte bitten, die beiden Anträge abzulehnen,um das Gesetz nicht heute schon dahin zu präjudizieren,daß zu einer späteren Entscheidung ein eigentliches Ge-setz nicht mehr notwendig ist, sondern nur die Ausfüh-rung eines jetzt schon, ehe Lauenburg zu Preußen gehört,zu gebenden Gesetzes, im übrigen aber das Vertrauenzu haben, daß schwerlich eine staatsrechtliche Theorie ansRuder kommen kann, die nach der Einverleibung, wennsie am 1. Juli dieses Jahres erfolgt, die Anwendbarkeitder vollen Souveränität der preußischen Gesetzgebung ansden Kreis Lauenburg zu beanstanden in der Lage sein wird.

Der Abgeordnete Virchow gab hierauf seinem Anträge fol-gende Fassung:Der Anschluß des Kreises Herzogtum Lauenburgan einen provinzialständischen Verband bleibt gesetzlicher RegelungVorbehalten"; Abgeordneter Hammacher gab anheim, in Para-graph 7 zu sagen:An dem provinzialständischen Verbände vonSchleswig-Holstein nimmt das Herzogtum vorläufig nicht teil",oder auch den Paragraph 7 ganz zu streichen. Der Minister batum Ablehnung auch dieser Anträge:

Ich möchte im Namen der Königlichen Staatsregie-rung die Bitte an Sie richten, den Paragraphen nichtzu streichen, sondern ihn so anzunehmen, wie er dasteht,indem wir sonst unsrerseits in die Lage kommen, diesenText, auf den von lauenburgischer Seite ein erheblicherWert gelegt wird, so wie er sich dann stellt, noch einmalmit den lauenburgischen Ständen zu besprechen. Es istdies vielleicht unwesentlich, es läßt sich juristisch manchesdafür sagen, daß er auch fehlen könnte, obschon ich dannnicht weiß, was man alles aus den ersten Zeilen des8 5 mit gutem Willen würde deduzieren können. Fürdie Lauenburger dient dieser Paragraph einstweilen zueiner großen Beruhigung, und wenn er gestrichen werdensollte, so würde es für die dortigen Zustände besser sein.