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8 (1889) Weitere Entwickelungen in Reich, Staat und Kirche 1875 - 1877
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Die provinzielle Zugehörigkeit Lauenburgs. 87

Sache zu widersprechen. Daß dabei die zehn Gebotenicht beachtet werden und den Lauenburgern ihr Pa-trimonium genommen werde, ich glaube, dagegen wirdes im preußischen Staat noch Recht und Gerichte geben.Ich befürchte es nicht, aber es kann sein, daß die gegendiese Annexion bei den Lauenburgern unzweifelhaft vor-handene Abneigung vielleicht schwindet, wenn sie in diesemengeren landsmannschastlichen Verbände die Schleswig-Holsteiner näher kennen lernen; dann finden sie sie viel-leicht liebenswürdiger (Heiterkeit), als bisher bei derlangen und strengen Absperrung voneinander. Uns we-nigstens ist es ja auch so gegangen: die Schleswig-Holsteiner gewinnen bei näherer Bekanntschaft. (GroßeHeiterkeit.)

Warten Sie das doch ab! Bis zur Einführung .einer Provinzialordnung in Schleswig-Holstein wie inHannover, glaube ich, wird jedenfalls doch noch Jahr undTag vergehen, und dann können wir das wiederum mitden Lauenburgern mögen es noch die Stände seinoder die sonstige lauenburgische Kreisvertretung regeln,und der Gesetzgeber kann dann immer noch beschließen,was ihm unabweislich scheint. Wenn sich nun heraus-stellte, daß die Lauenburger wesentlich lieber in dem Pro-vinzialverbande von Hannover wären, namentlich wenndie feste Eisenbahnbrücke bei der Stadt Lauenburg her-gestellt ist, als in demjenigen von Schleswig-Holstein,so würde das zwar noch manche lokale Unbequemlich-keiten haben, aber die Zusammengehörigkeit ist dochdurch das vorige Jahrhundert hindurch eine altherge-brachte gewesen, die Provinzialrechte sind dieselben, undich kann mir wohl denken, daß sich dafür im Sinne einesLauenburgers sehr viel anführen läßt, und wenn sie nicht