Die Mißbräuche auf dem Gebiete der Presse. 55
die verbündeten Negierungen überhaupt dahin gebrachthaben, derartige Anträge zu stellen, ohne daß sie indieser Sitzung auf eine Annahme sich wesentlich Hoff-nungen machten.
Ich bin dabei nicht der Ansicht, wie ein verehrtesMitglied der Fortschrittspartei*), das bei Gelegenheitder ersten Beratung ausgesprochen hat, daß verantwort-liche Minister überhaupt Anträge nicht einbringen dürften,deren Annahme sie nicht voraussähen. Einmal ist dasunmöglich, und fehlt uns die Prophetengabe; dann aberist, wie ich glaube, mit Proklamierung eines solchenPrinzips der monarchische Boden verlassen und der derrepublikanischen Selbstregierung der gesetzgebenden Ver-sammlung betreten. (Hört!) Ich würde dann, wenn ichdiesen Satz annehmen müßte, nicht mehr Minister desKaisers sein, sondern Minister der Versammlung. (Sehrrichtig!) Es ist das eben ein wesentliches Unterscheidungs-merkmal der republikanischen und monarchischen Ver-fassung, in der wir im Reiche leben. Ich vindiziere unsdas Recht, auch solche Anträge einzubringen, von denenwir mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit voraussehen, daßsie verworfen werden, um eine Diskussion darüber an-zuregen in diesen Räumen und im Lande, eine Diskussion,die, wie ich schon früher bemerkte, sich jahrelang hinziehenkann, — und um unter Umständen von einem Reichs-tage an einen andern zu appellieren, bis etwa die Ueber-zeugung in der Negierung sich ändert.
*) Der Abgeordnete Hänel äußerte bei der ersten Beratungam 3. Dezember 1875: „Ein Staatsmann, der verantwortliche Be-amte eines Reiches, verantwortlich gegenüber dem Parlament, istverpflichtet, niemals Vorlagen zu machen, von denen er wissen muß,daß die Majorität des Hauses ihm niemals zur Seite stehen wird."