Druckschrift 
8 (1889) Weitere Entwickelungen in Reich, Staat und Kirche 1875 - 1877
Entstehung
Seite
54
Einzelbild herunterladen
 

54 Die Reichstagssession von 1878—76.

ist die Praxis, die jetzt von dem Herrn AbgeordnetenLaster geltend gemacht wird, für die Mitglieder derRegierungsbank eine neue und unerwartete. Es gehtdaraus hervor: wenn die verbündeten Regierungen hintereinem Paragraphen stehen, so ist er mit zwei Lesungendefinitiv abgelehnt, wenn aber ein einzelner Abgeordneterihn wieder aufnimmt, so widerfährt ihm die Ehre einerdritten Lesung. Wenn wir das vorher wissen, und wenndas einmal feststeht, so wird die Möglichkeit sein, daßdie verbündeten Regierungen unter Umständen wenigstenseinen Abgeordneten finden werden, der den Paragraphenwieder aufnimmt. Es handelt sich lediglich um die Form,und ob man darauf vorbereitet ist oder nicht. Ich binmeinerseits nicht darauf vorbereitet gewesen, daß nur dieVorlagen der verbündeten Regierungen in zwei Lesungenabgelehnt und in dritter Lesung nicht mehr ausgenommenwerden.

Der Abgeordnete Freiherr Nordeck zur Rabenau nahmhierauf die Paragraphen 130 und 131 in einem hinreichend unter-stützten Anträge wieder auf und der Reichskanzler hielt nun-mehr folgende Rede:

Ich habe nicht die Absicht, meine Herren, in derdritten Beratung den Versuch zu machen, auf Ihre beidenfrüheren Abstimmungen eine Einwirkung zu üben. Aberda ich den beiden ersten Beratungen krankheitshalber nichtbeiwohnen konnte, so daß ich auch jetzt noch Ihre Nach-sicht wegen zurückbleibender^ Mattigkeit in Anspruch zunehmen habe, so entnehme ich aus der ziemlich ein-stimmigen Verwerfung dieser und andrer Paragrapheneine gewisse Verpflichtung der verbündeten Regierungenund meiner, namentlich gegenüber einem so einstimmigenVerwerfen, die Motive einigermaßen zu rechtfertigen, die