Dringlichkeitd.Beamtenschutzes. Mißbräuche«.d.Gebietd.Presse. 63
für so dringlich halten, daß sie lieber eine Abschlags-zahlung nehmen wollen als sich der Gefahr aussetzen,gar nichts zu bekommen. (Bravo!)
Die Paragraphen 113, 114, 117 wurden mit den milderndenAmendements angenommen.
5. Die Mißbrauche auf -ein Gebiete der Presse.
9. Februar 1876.
In der 49. Sitzung des Reichstages am 9. Februar 1876 standdie in den vorangegangsnen Reden erwähnte Revision des Straf-gesetzbuches zur dritten Lesung. In der Spezialdiskussion gelangtendie Paragraphen 1—129 rasch zur Erledigung. Die Paragraphen130 und 131 des Regierungsentwurfs hatten gelautet:
H. 130. „Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdendenWeise verschiedene Klassen der Bevölkerung gegeneinander öffent-lich aufreizt, oder wer in gleicher Weise die Jnstilute der Ehe,der Familie oder des Eigentums öffentlich durch Rede oderSchrift angreift, wird mit Gefängnis bestraft."
tz. 131. „Wer dadurch, daß er erdichtete oder entstellte That-sachen öffentlich behauptet oder verbreitet, desgleichen wer durchöffentliche Schmähungen oder Verhöhnungen Staatseinrichtungenoder Anordnungen der Obrigkeit oder das Reich oder einen Bun-desstaat selbst verächtlich zu machen sucht, wird mit Geldstrafebis 600 Mark oder mit Gefängnis bestraft."
In der zweiten Lesung waren diese Paragraphen abgelehnt morden,und die Abgeordneten Lasker und Windthorst vertraten nundis Ansicht, dieselben dürften nicht wieder zum Gegenstand derDiskussion gemacht werden, da geschäftsordnungsmäßig die dritteBeratung nur auf Grund der Beschlüsse der zweiten erfolgen dürfe.Der Fürst Bismarck widersprach dieser Anschauung aufs lebhafteste:
Ich glaube, zu den zusammeuzustelleuden Beschlüssenwerden doch auch die ablehnenden gehören, denn sie sindauch Beschlüsse, und zwar sehr einschneidende. Jedenfalls