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8 (1889) Weitere Entwickelungen in Reich, Staat und Kirche 1875 - 1877
Entstehung
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40 Die Reichstagssession von 1875—76.

diesen Punkt für einen der wichtigsten: denn der unter-geordnete Beamte hat nicht bloß ein Recht auf den Schutzin seiner exponierten Stellung, sondern der Gedanke, daßer das Gesetz verkörpert, ist bisher lange nicht lebendiggenug. Es wird immer so angesehen, als ob er diepolizeiliche Willkür verkörperte; und diesem Mißverständ-nisse leistet die Thatsache Vorschub, daß die Leute zuwenig handeln können und viel zu viel reden.

Der zweite Punkt, der für mich eine besondere Be-deutung hat, ist der K 353a*), die Beamten im Dienstedes Auswärtigen Amtes betreffend. Der Vorredner hathauptsächlich dagegen angeführt, — gegen die Möglichkeit— daß das juristischen Theorien, dem juristischen straf-rechtlichen System widerspreche. Darüber kann ich mitihm nicht streiten; ich kann nur für das praktische Be-dürfnis in einem Dienste streiten, dem ich nachgerade25 Jahre in höheren Stellen angehöre, und in dem ichseit 13 Jahren und länger die leitende Stellung ein-genommen habe. Was mir da zur Wahrung meinerVerantwortlichkeit unentbehrlich ist, meine Herren, dasmuß ich nachgerade wissen, und in dem Verlangen, daßmir das gewährt werde, wenn ich meine Verantwortlich-keit weiter tragen soll, kann ich mich dadurch nicht irrenlasten, daß mir gesagt wird, das widerspräche juristischenTheorien. Mit juristischen Theorien läßt sich nicht aus-wärtige Politik treiben. (Heiterkeit und Bewegung.)

Der Herr Vorredner hat gesagt: es müsse dannüberhaupt jedes Amt gleichmäßig geschützt werden. Das

*) Danach sollten diese Beamten wegen Jnsnbordination, Ver-letzung der Amtsverschwiegenheit u. s. w. mit Geldbuße bis zu6000 Mark und Gefängnis bis zu 3 Monaten bestraft werdendürfen.