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8 (1889) Weitere Entwickelungen in Reich, Staat und Kirche 1875 - 1877
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Zur Revision des Strafgesetzbuches. 33

befinden; und außerdem sind wir in der Lage, unsrerVerantwortung jederzeit ein Ende zu machen, indem wiruns von den Geschäften, die uns nicht die Mittel zu ihrererfolgreichen Weiterführung zu gewähren scheinen, zurück-ziehen. Also wir haben ja persönlich ebensowenig In-teresse, wie der Herr Vorredner, ob es so oder so gemachtwird; wir haben nur das Bedürfnis, dem Vorwurf zuentgehen, als fände die Fortdauer einer erheblichen An-zahl von Uebelständen nur deshalb statt, weil die Re-gierung nicht arbeitsam genug ist oder nicht den Mut derInitiative hat oder blind und stumm nicht auf die Stimmedes Landes hören will. Aus dieser Situation sind wirheraus, und die Verantwortung für das Maß von Ver-besserungen und Abänderungen, das wir begonnen, undfür das Maß des Zurückweisens unsrer Vorschläge be-ruht allein bei Ihnen, und Sie werden sie ja zu tragenwissen.

Wenn ich von innerer Neichspolitik sprach, so meinteich die Wechselwirkung zwischen den verbündeten Regie-rungen unter sich und zwischen den Reichseinrichtungen,zwischen dem Reichstage, zwischen den einzelnen Fraktionendes Reichstages — denn das sind ja schon lebendigeorganische Glieder, von denen zum Teil die Fragen derGesetzgebung schon entschieden werden, ehe die Regierungzum Wort gekommen ist bei Ihnen — und in letzter In-stanz mit dem Plenum der Wähler, mit der Nation.Diese Wechselwirkung muß unterhalten werden, und umeine Konversation über diese Frage einzuleiten, die jahre-lang dauern kann, ist Ihnen ja diese Vorlage dargeboten,und Sie werden ja sehen, was Sie daraus machen odernicht machen. Also ich hoffe eben, daß diese vollständigruhige, und ich möchte sagen konfliktfreie Stellung, die

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