Zur Revision des Strafgesetzbuches.
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Wir können also sehr ruhig an die Diskussion Her-angehen, von der ich von Hause aus nicht geglaubt habe,daß sie sich in der Dauer der wenigen Wochen, die wirhier noch geschäftlich zusammen arbeiten werden, erschöpfenwird, sondern in der ich den Beginn einer Revision sehe,die sich, wie ich glaube, über mehrere Legislaturperiodenhinausziehen wird. Den verbündeten Regierungen liegtes nach meiner Ansicht und wohl auch nach der Ihrigenob, die Initiative da zu nehmen, wo eine Veränderungin der jetzigen Lage der Gesetzgebung erforderlich scheint.Wir haben unsrerseits wenigstens das Bedürfnis, sie zunehmen, um uns von jeder Verantwortlichkeit für dieFortdauer der Nachteile des jetzigen Zustandes frei zumachen und diese Verantwortung dem Reichstage, insoweiter uns nicht beistimmt, zuzuschreiben. Es wird dannSache Ihrer Stellung zu Ihren Wählern sein, ob Siesich gegenseitig darüber verständigen, daß Sie in IhremWiderstande beharren, oder inwieweit Sie Ihre Stellungmodifizieren wollen. Sie werden vielleicht noch in derzweiten Legislaturperiode nachher in Ihren Wahlredendiese Erörterungen haben, bei denen ja von allen Seitennur das Wohl des Ganzen, namentlich die Rechtssicher-heit, der innere Friede im ganzen Reiche bezweckt underzielt wird; es werden, wie gesagt, noch in Ihren Enkeln,wenn ich eine Legislaturperiode als eine Generation be-trachten darf, uns dieselben Fragen beschäftigen, wie sieuns ja vor 4 Jahren, vor 6 Jahren auch schon beschäf-tigt haben, und es ist das vielleicht einer von den Würmern,die nicht sterben; aber es wird eben nur das Material,das uns diese Frage liefert, von allen Seiten mit Sorg-falt und pflichttreuer Ueberzeugung hier aufgearbeitetwerden.