Zur Revision des Strafgesetzbuches.
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Bahn einer künftigen Gleichstellung, die zwar noch immernicht zu erreichen sein wird, solange der norddeutscheVerzehr im Biere dem süddeutschen nicht gleichkommt —die Süddeutschen haben eine sehr viel höhere Einnahme,weil in Süddeutschland viel mehr Bier getrunken wirdpro Kopf — es ist aber auch sehr viel besser. (Heiterkeit.)Ich glaube, daß die Erhöhung der Steuer vielleicht zubesserem Bier führen wird, und daß die elende Flüssig-keit, die in Norddeutschland zum Teil unter dem NamenBier gegeben wird, die Steuer gar nicht wert sein wird,gerade so wie früher bei der Schlachtsteuerverpflichtungin den Städten kein schlechtes Fleisch auf den Markt kam,weil es die Steuer nicht lohnte. Ich gebe mich also derHoffnung hin, daß die Steuer das Bier nicht verschlechternwird, sondern im Gegenteil die Steuerzahler den Ernstdes Geschäfts einsehen und ein besseres Bier als bisherbrauen werden. In dieser Hoffnung bitte ich Sie, dasGesetz anzunehmen. (Beifall.)
Der Reichstag beschloß die Verweisung der Vorlage an dieBudgetkommission.
2. Zur Revision des Strafgesetzbuches.
3. Dezember 1875.
In der 19. Sitzung des Reichstages, am 3. Dezember 1875,stand der Gesetzentwurf betreffend die Abänderung von Bestimmun-gen des Strafgesetzbuches vom 15. Mai 1871 und die Ergänzungdesselben zur ersten Beratung. Nach dem Justizminister vr. Leon-hardt und dem Abgeordneten Lasker nahm dazu das Wort derReichskanzler Fürst Bismarck:
Meine Herren, wenn es für meinen Gesundheits-zustand schon eine Aufgabe ist, einer längeren Diskussion