Die Erhöhung der Brausteuer; die Steuerreform. 25
gerade im Reiche genug haben, den Bundesrat und Reichs-tag nicht bloß, sondern sämtliche parlamentarische Ein-richtungen. Es ist gewiß sehr bequem, ein Kollegiumbeschließen zu lassen und zu sagen, das Ministerium hatbeschlossen, anstatt zu sagen: ich, der Minister trete ein.Fragt man ein Kollegium: wie ist das eigentlich ge-kommen, so wird jeder achselzuckend es anders erzählen,wenn das Beschlossene mißglückt ist, niemand wird ver-antwortlich sein. Bei der Kollegialverfassung — daßdabei schneller und durchsichtiger gearbeitet wird, daswird niemand einräumen, der beide Sachen mit durch-gemacht hat — schon die Repliken und Dupliken undQuadrupliken und Quintupliken unter verschiedenen Mini-stern, wo keiner entscheiden kann, als daß man schließlichzu dem Auskunftsmittel eines Konseils unter VorsitzSeiner Majestät, wozu doch sehr selten und sehr schwergeschritten wird, greift — würden wir nie im stände sein,Ihnen das Reichsbudget zur rechten Zeit vorzulegen, auchin diesem Jahre nicht, wenn wir nicht das Entscheidungs-recht eines allein verantwortlichen Kanzlers hätten. Nureiner kann verantwortlich sein, die andern können nurdafür verantwortlich sein, soweit sie durch die kanzlerischeVerantwortlichkeit nicht gedeckt sind. Ich verstehe dieVerantwortlichkeit der Minister nicht in der Weise, daßich in jeder einzelnen Branche die Einzelheiten damitglaubte decken zu können; ich glaube nur dafür verant-wortlich zu sein, daß an der richtigen Stelle die richtigenPersonen, achtbar und kundig ihres Geschäfts, sind, unddaß äußerlich erkennbare prinzipielle Fehler, namentlichsolche, auf die der Reichstag aufmerksam gemacht hat,nicht dauernd einreißen. Für Einzelheiten kann ich nichtVerantwortlich sein, sondern da muß es jeder Reichs-