24 Die Reichstagssession von 1875—76.
die also ein Finanzprojekt ausarbeiten sollten, zu demdas Finanzministerium an sich nicht geneigt wäre, sobefinden sie sich in vollständiger Hilflosigkeit und müssenacceptieren, was geboten wird. Deshalb sage ich, istdie Verantwortlichkeit des Ministerpräsidenten für das,was in der Regierung geschieht, eine sehr beschränkte.Er braucht sich gar nicht darauf zu berufen, er sei irgend-wo in der Minorität; er hat einfach nichts zu befehlenund nichts zu sagen; er hat kein Ressort. Alle andernsind wenigstens in ihrem Ressort unabhängig; derMinisterpräsident kann nicht einen Nacht-wächter ernennen, er hat immer nur zu bitten, zubeschwören und zu vermitteln, wenn Meinungsverschieden-heiten sind, aber zu sagen hat er eben gar nichts. Zueiner so undankbaren Rolle, wie die eines Minister-präsidenten in einem kollegialisch wirkenden Ministeriumist, würde ich mich, wenn ich nicht gewohnt wäre, ausalter Anhänglichkeit mich den Wünschen meines Königsund Herrn zu fügen, unter keinen Umständen weiter her-geben, so undankbar, so machtlos, so ohnmächtig unddabei doch so schwer verantwortlich ist diese Rolle. Ver-antwortlich kann man eben nur sein für das, was manselbst freiwillig thut; ein Kollegium ist für nichts ver-antwortlich, auch die Majorität nicht, sie ist später nichtaufzufinden. Man sagt, der einzelne Ressortminister seida verantwortlich. Wo ist aber ein Ressort so gesondert,daß es nicht der Mitwirkung von zweien oder dreienandern zur Durchführung seiner Maßregeln und Plänebrauchte, die es aber vielleicht nicht gefunden hat! Dieganze Verantwortlichkeit wird eine fiktive, wenn sie einemKollegium gegenüber geltend gemacht werden soll, ganzabgesehen davon, daß wir abstimmende Kollegien nach-