12 Die Neichstagssesfion von 1878—76.
des Bundesrats — indem ich mich dessen Aeußerungenvollständig dahin anschließe, daß auf keinem Gebiete desStaatslebens die Entscheidung des Reichstages in un-anfechtbarer Instanz zweifelloser ist als auf dem dersteuerlichen Fragen, auf dem Gebiet der Entscheidungüber die Art, wie wir die Mittel aufbringen wollen, diewir für unser Staatswesen im Reiche und auch in deneinzelnen Staaten mntatis mutanckis gebrauchen. AlsoSie sind in der Lage, vollständig mit der Nachsicht desMächtigen, möchte ich sagen, zu verfahren und sino ira.ot stuäio die Sache zu behandeln lediglich aus demGesichtspunkte: ist es zweckmäßiger, daß die Mittel, diewir brauchen, zum Teil in der Ihnen vorgeschlagenenForm aufgebracht werden oder nicht? Wenn eine Re-gierung nicht einmal in Finanzfragen die Rechte derLandesvertretung unbedingt und auch bis in die Formenhinein achten wollte, so wäre eben der Konstitutionalis-mus in ihr doch noch nicht zu den ersten Anfängen ge-langt. Seien Sie in der Beziehung unbesorgt und seienSie entgegenkommend in dem Gefühl Ihrer Stärke, dieauf diesem Gebiete unantastbar ist. Sie selbst werdendoch aber wünschen, daß die Mittel, deren das Reichbedarf, so aufgebracht werden, wie es den Steuerzahlendenam bequemsten und am leichtesten ist, und wie es fürdie Befestigung, für die Konsolidierung des Reichs amnützlichsten ist, und deshalb liegt die Frage allein so:entsprechen diese kleinen, vielleicht gerade durch ihre ge-ringe Tragweite sündigenden Vorlagen — entsprechendie diesem Zwecke oder nicht? Ich erwähne ausdrücklichden geringen Umfang, die geringe Tragweite; denn vonallen Gründen, die dagegen meines Wissens eingewendetsind, ist der meiner Empfindungsweise am nächsten ver-