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Bd. 13 (1879) Metternich - Ostindien
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Österreich-Ungarn (Gcsch.).

zuschreiben zu müssen glaubte; der Generaldirektorim Oberkommando, Feldmarschalllientenant BaronEynatten, bekannte sich als Schuldigen».entleibte sichim Gefäugniß 7. März, und der Mitvorstand derösterreich.Creditanstalt, Kaufmann Richter, hatte ihnzum Mißbrauch der Amtsgewalt verleitet und nunseine Schuld zu büßen. Auf den Finanzminister vonBruck fiel ebenfalls Argwohn; derselbe wurde 22.April vom Kaiser entlassen und entleibte sich, völligschuldlos, 23. April. An seiner Stelle wurde vonPlener mit der Leitung des Finanzministeriums be-traut. Wegen der unruhigen Bewegungen in Un-garn entband der Kaiser den unbeliebten ErzherzogAlbrccht von der Leitung der politischen Verwaltungu. vom Landesgeneralcommanlw und betraute denFeldzcngmeister von Benedek damit, indem er zu-gleich seine Absicht verkündete, eine Statthaltereianstatt der fünf cinznrichtcn, wieder den jetzigenZeitverhältnissen angepaßte Comitatsverwaltungeneinznführcn und nach dem Jnslebentreten der Ge-meindeordnung u. derComitatsverfassnng einen un-garischen Landtag einzubernfcn (19. April).

Die Eröffnung des verstärkten Reichstages fand31.Mai durch den vom Kaiser ernannten Präsiden-ten Erzherzog Rainer statt. Nach dem demselbenvorgelcgten Budget betrug das Deficit für 186140,065,600 Fl. Die Staatsschuld wurde zu2,268,596,675 Fl. angegeben, außer der italieni-schen Schuld von 71,461,087 Fl. DieAnsgaben sürdas Heer waren mit lOOMill.Fl. veranschlagt. Inden Berathungen des Reichsrathes, welche vollstän-dig zur Öffentlichkeit gelangten, gewannen die un-garischen Mitglieder, so die Grafen Andrassy undApponyi, mehr u. mehr entscheidenden Einfluß undauf deren Antrag wurde beschlossen, die Competenzdes Reichsrathes, in der Gesetzgebung mitzuwirken,so lange ruhen zu lassen, bis die großen grundsätz-lichen Fragen über Centralisation u. Decentralisa-tion u. über dis Competenz des Reichsrathes u. dereinzelnen Landesvertretungen von der Versammlungerledigt worden seien; für sie war der Reichsrathnur ein Mittel, umzur Wiederherstellung der hi-storischen Rechte zu gelangen". Ja, sie fordertennichts Geringeres, als Wiederherstellung des frühe-ren Gebietsumfanges vonUngarn mit dessen Neben-ländern, Anbahnung der Neugestaltung Ungarnsdurch eine provisorisch einzusetzende ungarische Hof-kanzlei, welche die Ausgabe hätte, die Organisationdes Landtages auf früherer Grundlage, jedoch mitBerücksichtigung der nenenVerhältnisse zu bewirken.Ihrem föderalistischen Programm, welchem die großeMehrheit im Ausschüsse anhing, stand ein mehr cen-tralistisches einer Minderheit des Ausschusses gegen-über, welche im Wesentlichen wünschte, daß derKaiser aus eigener Machtvollkommenheit Einricht-tnngen ins Leben rufen möchte, welche bei möglich-ster Entwickelung des Selbstverwaltungsrechts inallen Kronländern u. bei vollständiger Wahrung derEinheit des Reichs und der Gesetzgebung, sowie derExekutivgewalt der Negierung, dann bei wirksamerund unabhängiger Controle des Staatshaushaltesalle Interessen der Bevölkerung in der Gemeinde, inden Landtagen u. im Reichsrath geeignete Vertret-ung finden. Am 29. Sept. verabschiedete der Kaiserdie Ncichsräthe u. versprach die baldige Verleihungvolksthümlicher Institutionen. Schon 5. Oct. hörte

die Censnr in ihrer bisherigenForm auf u. 20. Oct.erschien ein Manifest des Kaisers, welches die Grund-züge einer neuen Verfassung gab , die sowol der hi-storischen Autonomie der einzelnen Kronländer, alsauch den Anforderungen ihres unzertrennlichen Ver-bandes entsprechen sollte. Die Gesetzgebende Gewaltsoll künftighin nur unter Mitwirkung des Reichs-rathes u. der Landtage ausgeübt werden; die Mini-sterien der Justiz, des Unterrichts und des Innernwerden als allgemeine Centralstellen aufgehoben;die Hofkanzlei für Ungarn ist wiederhergestellt unddie Errichtung einer solchen für Siebenbürgen an-geordnet; die Angelegenheiten der übrigen Kron-länder werden durch einen Staats minister im NathedesKaisers vertreten; zur Behandlung gemeinsamerAngelegenheiten der Kronländer außer Ungarn sinddis Reichsräthe dieser Länder berufen; die möglichstschnelle Berufung der Landtage ist anbesohlen; inUngarn sind die früheren Verfassnngseinrichtnngenwiederhergestellt, jedoch bleiben die Vorrechts desAdels aufgehoben; der Gebrauch der ungarischenSprache bei den Gerichten und in den höheren Ver-waltnngszweigen ist anerkannt. Zugleich schiedendie Minister Thun, Nädasdy n. Thierry aus demMinisterium ans, dagegen traten ein: Degenfeld alsKriegsminister, Mecsery von Tsoor als Polizeimi-nister, Szecsen von Temerin als Minister ohne Por-tefeuille, Lasser von Zollheim als interimistischer Lei-ter der Justiz u. Nikolaus Vay als ungarischer Hof-kanzler. Graf Goluchowski wurde als Staatsmini-stsr der Leiter der administrativ-politischen Angele-genheiten. Benedek wurde zum Hcercommandantenin Italien ernannt. Am folgenden Tage reiste derKaiser nach Warschau zu einer Zusammenkunft mitdem Kaiser von Rußland u. dem Regenten von Preu-ßen, welche bis zum 26. Oct. dauerte, um über die ge-gen Napoleon einzunehmende Stellung zu berathen.

Trotz aller beschwichtigenden Maßregeln stieg dieAufregung. JnUngarn wurde die Wiederherstellung,der alten Verhältnisse weit über die gesteckten Gren-zen hinaus getrieben und endlich schritt man plan-mäßig znr Steuerverweigernng, wogegen nun mili-tärische Maßregeln angeordnet werden mußten. Dienach ».nach erscheinendenVerfassungen fürdieKron-länder entsprachen den Erwartungen nicht, zum gro-ßen Theil ans Unkunde der konstitutionellen Gesetzes-sprache. Goluchowski stürzten bald seine mit Unzu-friedenheit aufgenommenen Statuten für Steier-mark, Kärnten, Salzburg und Tirol und 15. Dec.übernahm. von Schmerling das Ministerium desInnern; er bezeichnete in einem Rundschreiben andie Behörden als seine Aufgabe, das Manifest desKaisers vom 21. Oct. voll u. unverkürzt ins Lebeneinzusnhren, die Landesstatute sollten gegründet sein,nicht ans der Vertretung der Stände, sondern derInteressen, die Landtage sollten daS Recht der Ini-tiative haben, ihre Verhandlungen öffentlich sein,der Reichsrath sollte in seiner Mitgliederzahl ver-stärkt, von den Landtagen direct gewählt werden,das Recht der Initiative erhalten und öffentlich ver-handeln. Die Reichseinheit sollte stets mehr als dieAutonomie berücksichtigt werden. DieZahl der Mit-glieder des Reichsrathes wurde auf 300 vermehrt.Den Wünschen der Ungarn, nach ihrem Wahlge-setze von 1848 die Abgeordneten zu ihrem Landtagezu wählen, wurde nachgegeben; ebenso genehmigte