Druckschrift 
Bd. 13 (1879) Metternich - Ostindien
Entstehung
Seite
819
Einzelbild herunterladen
 

819

Österreich-Ungarn (Gcsch.).

im Süden die Ungarn namhafte Erfolge errangen.Indessen trat bald daranf bei den Ungarn, obgleichsie 21. Mai noch Ofen erstürmten, eine Entmuthig-ung ein, da die Russen zur Hilfe heranzogen. DiekaiserlichenHeere waren jetzt wieder fast stets siegreich.Ofen u. Pest waren von Kossnth u. seiner Negier-ung schon 19. Juni verlassen; Görgey wurde zumRückzug bis an die Theiß getrieben; Bern wurde Lurchdie Niederlagen vom 31. Juli n. 6. Ang. der Früchtealler seiner Siege beraubt, Dembinski verlor 4. und9. Ang. die Schlachten bei Szöreck u. bei Temesvaru. endlich ergab sich Görgcy, seit 11. Ang. an KossuthsStelle Diktator, 13. Ang. bei Vilagos an die Russen,worauf sich danndie meisten der noch übrigen ungari-schen Heerführer unterwarfen. Mit der endlichenÜbergabe Komvrns 27. Sept. 1849 war der Kriegals völlig beendigt anzusehen, die nicht entflohenenRädelsführer traf blutige Strafe. Nach der Unter-werfung Üngarns kam bald wieder Alles in Österreichin die vormärzliche Schablone u. das constitutionelleLeben schlummerte ein. Schon durch Erlaß vom 5.April 1849 waren die österreichischen Abgeordnetenaus Frankfurt abberufen und die Einladung Preu-ßens wegen einznleitender Verhandlungen über dasdeutsche Verfassungswerkn. überdieUniousvorschläge8. April u. 16. Mai abgelehnt worden; unter dem27. Mai erfolgte ein Protest gegen eine einseitig ge-gründete provisorische Centralgewalt, sowie gegendieohneÖsterreichsZustimmung aus den Berliner Con-ferenzen hervorgehenden Beschlüsse. Dafür wurdendurch die im Sept. eingehenden Vorschläge über daszu errichtende Interim nun auch positive Schrittefür Deutschlands Neugestaltung von Seiten Öster-reichs gethanss.u.Deutschland Gesch.).Schon28. Julierfolgteein theilweiser Wechsel im Ministerium, GrafStadion übergab das Ministerium des Innern anBach, der täglich absolutistischer wurde, Schmerlingübernahm die Justiz u. Graf Leo Thun den öffent-lichen Unterricht. Die schwierigste Aufgabe war je-doch dem Finanzminister zugefallen. DieFinanzener-gaben jährlich schlimmere Deficits, das sich mehrendePapiergeld wurde entwerthet u. Handel u. Gewerbefanden Hemmnisse, so sehr auch der Handelsministervon Bruck voll Thatkraft wirkte. Indessen wurdemit dem Programm, nach welchem die Landesver-fassungen ertheilt werden sollten, 30. Der. zugleichdie Landesverfassung von Österreich unter der Ennspublicirt, welcher dann unmittelbar die von Öster-reich ob der Enns, Salzburg, Kärnten u. Kram u.bis Ende Januar 1850 die für Mähren u. Steier-mark folgten. Das Jahr 18S0 brachte 17. Jan. diePublikation der neuen Strasproceßordnung für diedeutschen Länder des Kaiserstaates, welche 1. Juli inWirksamkeit treten sollte und gelangten dadurch dieGrundsätze der Öffentlichkeit und Mündlichkeit wiedes Schwurgerichts zur Anwendung, während imÜbrigen die strengen Maßregeln aufrecht erhaltenblieben; in kirchlicher Beziehung namentlich wur-den die Protestanten in Betreff der gemischten Ehendem katholischen Klerus unterworfen, die Freiheit u.Selbständigkeit der Katholischen Kirche dagegen invollem Umfange sichergcstellt, wonach die Bischöfe ingeistlichen Angelegenheiten ohne vorläufige Zustimm-ung der weltlichen Behörden sich um Entscheidungan Len Papst wenden u. andern Thcils über Gegen-stände ihrer Amtsgewalt an Klerus und Gemeinden

Ermahnungen u. Verordnungen erlassen, Kirchen-strafen verhängen, Geistliche suspendiren od. absetzendurften. Am 7. Mai erschien das Patent, welchesdas Grundgesetz für die kroatisch-slawonische undbanatisch-serbische Militärgrenze enthielt und fastgleichzeitig wurden Ungarn, Siebenbürgen, die Ser-bische Wojwodschaft u. das Banat einer vorläufigenEinkommensteuer unterworfen. Seit 1 . Juli wurdendie neuen Landes- u. Bezirksgerichte für die deutschenProvinzen eingefiihrt, im August ein Gesetz über dieBildung des obersten Gerichts- und Cassationshofesder Monarchie in Wien, die Öffentlichkeit der Staats-prüfungen u. die in Angriff genommene Umgestalt-ung des bürgerlichen Gesetzbuches von 1803 erlassen.Ende Sept. wurde auch die Verfassung der König-reiche Galizien u. Lodomerien veröffentlicht, welche,den eigenthümlichen Verhältnissen des Landes Rech-nung tragend, den bäuerlichen Abgeordneten dasÜbergewicht in der Vertretung gab. Am 31.Dcc.endlich erschien die kaiserliche Verordnung über diepolitischen Verwaltungsbehörden des Lombardisch.Venetianischen Königreichs, welches in zwei Statt-haltereien zu Mailand und Venedig gethcilt wurde.Üeber die österreichischenVerhältmsse zu Deutschland,wie sie namentlich in der zweiten Hälfte des Jahres

1850 den äußersten Grad der Verwickelung erreich-ten, über die Verhandlungen mit Preußen wegen desInterims u. die Einberufung des engeren Raches,die Warschauer Conferenzen, die Kriegs'mstnngen,die Olmlltzer Zusammenkunft u. endlich die DresdnerConferenzen s. n. Deutschland (Gesch.). Am 13. April

1851 erschien das Statut über den Reichsrath als eineneue, unmittelbar dem Kaiser untergeordnete u. demMinisterium nebengeordnete, rein berathende Stelle.Am 20. Aug. 1851 trat einWendcpunkt in der Ent-wickelung der inneren Zustände des Kaiserreiches eindurch den Erlaß von drei kaiserlichen Handschreiben.Das erste bestimmte, daß fernerhin das Ministeriumkeiner anderen politischen Autorität als dem Mo-narchen verantwortlich sein sollte; das zweite, daßder Reichsrath von nun an nur als Rath des Kai-sers u. der Krone anznsehen sei; das dritte, daß dieFrage über Len Bestand u. die Möglichkeit der Voll-ziehung der Verfassung vom 4. März 1849 in Er-wägung zu ziehen sei, wobei stets das Princip n. derZweck der Aufrechthaltung aller Bedingungen dermonarchischen Gestaltung u. der staatlichen Einheitdes Reiches unverrllckt im Auge zu behalten n. alsunabweisliche Grundlage aller Arbeiten anzusehenseien. Als Motive dieses Entschlusses wurde ange-geben, daß die in Eile u. nach fremden Mustern ge-arbeitete Märzverfassung sich als undurchführbar be-wiesen habe u. daß das Bestehen des Kaiserstaatesnnabweislich durch eine starke und unbegrenzte mo-narchische Gewalt in den Händen des Hauptes derDynastie bedingt werde. Am 31. Der. 1851 wurdedann die Märzverfassung u. das gleichzeitig mit ihrveröfsentlichteGesetz über die Grundrechte aufgehoben.Am 5. April 1852 starb der Ministerpräsident FürstSchwarzenberg; für das erledigte Ministerium derauswärtigen Angelegenheiten wurde der Graf Buol-Schaucnstein berufen, der in seinen Fnßstapfen fort-schritt; der Posten des Ministerpräsidenten blieb un-besetzt. Inzwischen hatte die staatliche Umgestaltung,welche die kaiserlichen Patente vom 31. Dec. 1851bei Aufhebung der Märzverfassung angekllndigt hat-

52 *