Druckschrift 
Bd. 13 (1879) Metternich - Ostindien
Entstehung
Seite
633
Einzelbild herunterladen
 

Obergcfreiter Obcrlandesgericht. 633

Oberhesfische Eisenbahnen (1877), Länge

u. Ottos IV., schrieb nach französischer Quelle einepisches Gedicht: Tristan, das in seiner ursprüng-lichen Gestalt nur bruchstückweise, vollständig nur inabgekürzter und veränderter Gestalt, sowie in einerProsabearbeitung, Augsburg 1484, S8 u. ö. vor-liegt. Aus den gereimten Handschriften sind Bruch-stücke gedruckt in Hofsmanns Fundgruben, in HägensGottfried von Straßburg, in Pfeiffers Germania 9.18 ., in K. Roths Bruchstücken aus I. des Enenkels» Weltchronik.

l Obcrgefreitcr, bei der deutschen Artillerie eine

Charge zwischen dem Gefreiten u. Unteroffizier, dem

früheren Bombardier entsprechend.

Obergeneral, s. u. General.

Obergericht, ein Gericht oberer Instanz, wel-! chem ein anderes subordinirt ist, u. welches in Fällen! der Appellation Recht spricht.

Obergespan, der höchste Verwaltungsbeamte^ eines ungarischen Comitats, s. d.

! Oberglogäu, s. Glogau 4).

! ObergünzburgMarktfleckenimBez.-AmtOber-

j dorf des bayer. Regbez. Schwaben und Neuburg;

! Weberei, Bleicherei; 1875: 1352 Ew. O. liegtan der Stelle der ehem. Römerstation Gnntia.

Obcr-Halbstcin (romanisch Val-Snr-Lsissa),ein Thal im Bezirk Albula des SchweizerkantousGraubünden, steigt von N. nach S. von Tiefenlastenaus, wo der Oberhalbsteinerrhein in die Al-bula mündet, zu beiden Seiten des Oberhalbsteiner-i rheines bis zum Fuße des Julier n. Septimer auf^ u. bildet den Zugang zum Julierpaß. Das O. istmit zahlreichen Burgruinen, Wiesen- u. Alpenwei-t den besetzt, reich an Metallen u. bildet politisch einenKreis mit 1870: 2567 romanisch redenden Ew.

Oberhaus, s. unter Passau.

Oberhaus (Haus der Lords, Haus der Peers,Uxxoi-llousö, Ilonas ok kesrs), die Erste Kammerdes englischen Parlaments; vgl. Großbritannien.

Oberhausen, Stadt im Kreise Mülheim a. d.Ruhr oes preuß. Regbez. Düsseldorf, Station derKöln-Mindcner Eisenbahn (Hauptlinie mit Abzweig,nngen nach Ruhrort, Emmerich-Holland, Münster-Hamburg), derBergisch-Märkischcn Zweigbahn nachMülheim und eines Zweiges der Itheinischen LinieDuisburg-Quakenbrück; großartiges Hohofenwerk(lO Hohöfen), großes Eisenwalzwerk, Brückeubau-anstalt, Zinkwalzwerke, Fabrikation von Zinkweiß,schmiedeisernenRöhren, Steinkohlentheer n. Asphalt,Schwefelsäure, Porzellan, Glas, Glasschleiferei, 4Dampfmühlen, bedeutender Steinkohlenbergbau (2Tiefbauzechen), höhere Bürgerschule, Wasserleitung;1875: 15,465 Ew., frühere Volkszählungen: 1868:9240, 1871: 12,839. In der Nähe Schloß O. mitParkanlagen, von dem die seit 1845 beim Bau derKöln-Mindener EisenbahnentstehendeOrtschaftihrenNamen erhielt. Nachdem O. 1862 Gemeinde ge-worden , erhielt es 1874 Stadtrechte.

Oberhaut, 1)(Zool.)s.Haut i)S. 72. 2) (Bot.)s. Gewebe S. 199.

Oberhcfe, s. Hefe.

Oberheflcn, 1) ehemals Provinz im Kurfllrsten-thum Hessen, bildet jetzt einen Bestandtheil des preuß.Regbez. Kassel. 2) Provinz im GroßherzogthumHessen, der nördl.Theildes Staates, ganz von preuß.Gebiete umgeben, mit der Hauptstadt Gießen. Wei-teres s. unter Hessen, Großherzogthum.

175z lcm; Anzahl der Locomotiven 23, der Per-öuenwagen 55, der Güterwagen 354; Einnahme:1,054,000 LI; Benennung der Linien: Gießen-Fulda(106,oz km), Gießen-Gelnhausen (69,km). Zeitder Gründung 1868, der Inbetriebsetzung 29. Dec.1869 bis 31. Juli 1871; Anlagecapital bei derGründung: 48,685,800 LI, heutiges Anlagecapital:38,948,640 LI; Großherzoglich hessische Staatsver-waltung; Directionssitz: Gießen.

Oberhoheit, s. Souveränetät.

OberhoUabrunn, s. Hollabrunn.

Oberholz, s. d. Art. Forstwirthschast S. 269.

Oberhomburg, s. Homburg 5).

Oberin, Vorsteherin eines Nonnenklosters.

Obcringelheim,Flecken,s. unter Ingelheim 1).

Obcrjäger, in einigen Armeen Bezeichnung derUnteroffiziere bei den Jägern u. Schützen.

Oberkiefer, s. Gesichtsknochen.

Oberkirch, Stadt u. Hauptort im gleichnamigenAmtsbez. Les bad. Kreises Ofsenburg, Papier-,Pechfackel- u. Kirschwasserfabrikation, Eisengießereiu. Maschinenfabrik, Obst- und Weinbau, besuchteMärkte; 1875; 2705 Ew. In der Nähe die Schloß-ruinen Schauenburg (mit hübscher Aussicht), Für-keneck u. Ullenburg. O. sammt dem größten TheiledesAmtes gehörten ehemalszumBisthumStraßburg.

Oberkirchcnrath, Name für die oberste geistl.Behörde (anderwärts meist Consistorium genannt)in Baden, Mecklenburg-Schwerin, Österreich. Dervielgenannte preußische O. trat durch Cabinets-ordre vom 29. Juni 1850 an die Stelle der frühe-ren Abtheilung imCultusministerium für innereAn-gelcgenheiteu der evangelischen Kirche. Man ver-band damit die Fiction, es sei nun die verfassungs-mäßige Autonomie der evang. Kirche verwirklicht.Die Union war dabei festgehalten, doch sollten confes-ionelle Angelegenheiten nur nach den Stimmen derMitglieder des betreffenden Bekenntnisses entschiedenwerden. Der verfassungsmäßige Charakter des O-swurde vom preuß. Landtag öfters angefochteu. DurchCultusminister Falk wurde er zu einer SchntzwehrgegenMaßregelnderProvinzialconsistorien erhoben.Die preuß. Kirchenverfassnng von 1876 gab ihm dieStellung der obersten kirchlichen Verwaltungsbe-hörde. Löffler.

Ober-Lahnstein, Stadt, s. u. Lahnstein i).

Obcrlandesgericht, früherinPreußenu.Sach-sen-Meiningen Bezeichnung für die Gerichte zweiterInstanz, an deren Stelle gegenwärtig die Appella-tionsgerichte getreten sind. Nach dem neuen deut-schen Gerichtsverfassungsgesetze sind über den Amts-gerichten u.LandgerichtenO-e einzurichten alsGerichtezweiter Instanz, welche, mit einem Präsidenten u.der nöthigen Zahl von Seuatspräsidenten u. Räthenbesetzt, in Civil- u. Strafsenate getheilt, über Be-rufung gegen die Endurtheile der Landgerichte inbürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, überRcvision gegenUrtheile der Strafkammer in der Berufungsinstanz,sowie auch in erster Instanz zu verhandeln n. zu ent-scheiden haben, in letzterem Falle, sofern die Revi-sion ausschließlich auf die Verletzung einer in demLandesgesetze enthaltenen Rechtsnorm gestützt wird;ferner haben sie zu verhandeln und zu entscheidenüber Beschwerden gegen Entscheidungen der Landge-richte in Civilrechtsstreitigkeiten u. gegen strafrecht-