Der Full Lnsker-Bnuinbnch.
lind detaillierten Erzählung der Sache zn nötigen.(Bravo! rechts.)
Der Abgeordnete Lcmdrnt Bc> umbrich führte darauf ans, cssei allerdings richtig, das; Herr Laster, sein langjähriger Freund,während der Wnhlbewegung längere Zeit sein Gast gewesen sei.Unrichtig sei cs, daß er denselben den Wählerschaften präsentiertund in seiner eigenen Eqnipage herumgeführt haben solle, schon ansdom Grunds, weil er kein derartiges Fuhrwerk besitze. Ein einzigesMal habe es sich gefügt, daß er mit Herrn Laster zusammen ineiner auswärtigen Wahlversammlung war, und da seien sie aller-dings in demselben Wagen gefahren. Allerdings nehme er von domReichstage für sich das Recht in Anspruch, einen lieben Freund auchin seiner Dienstwohnung zn beherbergen. Fürst Bismarck:
Der Herr Abgeordnete hat vorhin mit großer Ent-schiedenheit es für eine „reine Unwahrheit" erklärt, daßich in meiner Ausführung nach den mir gewordenen Mit-teilungen konstatiert habe, daß er jemals mit dem land-rätlichen Wagen, mit dem Herrn Landrat zusammen zneiner Wahlversammlung gefahren oder je bei einer Wahl-versammlung gewesen märe. Die Herren werden gehörthaben, daß der beteiligte Herr Landrat selbst dieses Faktumeinränmt: wenigstens doch einmal, mit der alleinigenAusnahme in bezug ans das Eigentumsrecht der Eqnipage,das wird so genau nicht untersucht. (Unruhe in der Nähedes Nedners.) Haben die Herren vielleicht etwas zusagen? dann will ich warten! — Die Eqnipage hattealso nicht dem Herrn Landrat zn eigen gehört. Wenndas der Fall ist, wird es dann zweifelhaft, ob die Ein-führung des Kandidaten durch den Landrat, das Kommenin demselben Wagen mit ihm, das Dabeistehen in derWahlversammlung irgend einen Einfluß hat? Nicht wahr,meine Herren, da ist die Frage, wem die Equipage gehört,ob der Wagen ein Mietswagen ist oder landrätliches