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11 (1889) Die Reichstagssessionen von 1880 - 1881
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Die Reichstagssession von 1881.

recht fragen: war ich berechtigt, diese Handlung zu unter-lassen? War der Kaiser berechtigt, die Handlung zuunterlassen? oder war Seine Majestät der Kaiser ver-fassungsmäßig verpflichtet, den Beschluß des Bundesratsvorzulegen?

Ich habe diese Frage einmal bei Herstellung derVerfassung mit einem sehr scharfen Juristen erörtert, derlange in einer hohen juristischen Stellung bei uns warund noch ist, Herrn Pape*). Der sagte mir: der Kaiserhat kein Veto. Ich sagte: verfassungsmäßig hat er esnicht, aber denken Sie sich den Fall, daß dem Kaiser eineMaßregel zugemntet wird, die er nicht glaubt erfüllenzu können, oder eine solche, die er glaubt erfüllen zukönnen, sein zeitiger Kanzler warnt ihn aber und sagt:hierzu kann ich nicht raten, das kontrasigniere ich nicht.Gut nun, ist der Kaiser denn dann in diesem Falle ver-pflichtet, einen anderen Kanzler zu suchen, seinen Wider-streber zu entlassen? Ist er verpflichtet, einen jeden zumKanzler zu nehmen, der ihm etwa von anderer Seitevorgeschlagen wird? Wird er sich den zweiten, drittensuchen, die beide sagen: die Verantwortlichkeit hierfür,für diesen Gesetzentwurf können wir nicht, für die Vor-lage im Reichstage übernehmen? Darauf hat mir HerrPape geantwortet: Sie haben recht, der Kaiser hat einindirektes und faktisches Veto.

Ich gehe so weit nicht einmal, sondern alle dieseSachen werden nicht so haarscharf durchgedrückt. NehmenSie also einen konkreten Fall, an dem sich solche Sachenam besten erläutern, nehmen Sie an, daß die Majoritätdes Bundesrats mit Zustimmung Preußens dieses Gesetz

"4 Präsident des Reichsoberhnndcls^crichtZ.