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11 (1889) Die Reichstagssessionen von 1880 - 1881
Entstehung
Seite
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in seinem Lande, aber in Europa als die Ursache allesUebels angeklagt wurde, von der Tatarei bis nachSpanien hin, und der bei weitem keine so böse Naturwar, wie man ihm schuld gab, und auch ich möchtedieses Benefizium für mich bei Herrn Richter in Anspruchnehmen: ich bin auch so schlimm nicht, wie er michschildert. Sein Angriff richtet sich in der Hauptsache,wenn er es recht überlegt, auch nicht so sehr gegen mich,gegen meine Person, gegen diejenige Thätigkeit von mir,in welcher ich freien Willen habe; er richtet sich in derHauptsache gegen die Verfassung des Deutschen Reiches.Die Verfassung des Deutschen Reiches kennt keinen an-deren verantwortlichen Beamten als den Reichskanzler.Ich könnte behaupten, daß meine verfassungsmäßige Ver-antwortlichkeit lange nicht so weit geht wie diejenige,welche mir faktisch auferlegt wird; ich könnte mich viel-mehr zurückziehen und sagen: die Reichspolitik geht michin inneren Beziehungen gar nichts an, ich bin nur desKaisers Exekutivbeamter. Ich will das aber nicht thun,ich habe die Verantwortung von Anfang an übernommen,ich habe die Verpflichtung übernommen, die Beschlüssedes Bundesrats, obschon ich in ihm in der Minoritätsein kann, zu vertreten, nur muß ich das mit meinerVerantwortlichkeit verträglich finden. Ich will sie an-nehmen, wie sie in der öffentlichen Meinung liegt. Eskann aber jedermann doch nur für seine eigenen Ent-schließungen und Handlungen verantwortlich sein, es kannniemand eine Verantwortlichkeit auferlegt werden undauch die Reichsverfassung hat das nicht thun wollenfür Handlungen, welche von seinem freien Willen nichtabhängen, zu denen er gezwungen werden kann. Esmuß daher der Verantwortende innerhalb des Rayons